Änderungen: Die Einschränkungen werden ab dem heutigen Dienstag bis Ende der Osterferien gelten

Bisingen. Die Gemeinde Bisingen hat einen Maßnahmenkatalog gegen das Corona-Virus vorgelegt. Dieser soll ab dem heutigen Dienstag, 17. März, in Kraft treten und bis Ende der Osterferien am Montag, 20. April, gelten.

Notfallbetreuung

Die Landesregierung hat am Freitag beschlossen, ab dem heutigen Dienstag landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien zu schließen. An Kitas und Schulen in Bisingen wird eine Notfallbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen eingerichtet. Wenn beide Erziehungsberechtigten beziehungsweise Alleinerziehende in Berufen der kritischen Infrastruktur tätig sind, kann die Notfallbetreuung an Kitas und Schulen (Klassen 1 bis 6) genutzt werden. Als kritische Infrastruktur gelten beispielsweise Gesundheitsvorsorge: medizinisches Personal, Pflegepersonal, medizinische Produktion, Apotheken Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Polizei öffentliche Infrastruktur: Telekommunikation, Energie, Wasser, Bus und Bahn (ÖPNV), Entsorgung.

Die betroffenen Eltern sollen sich direkt mit der Leitung der Kindertageseinrichtung oder Schule, in die ihr Kind geht, in Verbindung setzen. Ein entsprechender Antrag für die Kitas muss bis zum Dienstag, 17. März, abgegeben werden. Eine Arbeitgeberbescheinigung muss bis Freitag, 20. März, vorliegen.

Für nicht betreute Kinder werden für den Zeitraum der Schließung keine Kindergartengebühren berechnet.

Schließungen

Folgende öffentliche Einrichtungen sind ab Dienstag vorläufig bis zum Montag, 20. April, geschlossen: Turn- und Festhallen, Hallenbad, Bücherei, Museum KZ Bisingen, Ortsverwaltungen, Jugendhäuser, VHS, Bauhof und Kläranlage. Die darin stattfindenden Veranstaltungen fallen aus.

Rathaus bleibt offen

Das Rathaus bleibt in Teilen geöffnet Das Rathaus als kritische Infrastruktur bleibt vorerst in Teilen geöffnet. Allerdings werden die persönlichen Kontakte auf ein notwendiges Minimum reduziert. Dies bedeutet: Das Bürgerbüro ist nur mit einer Person besetzt.

Das Standesamt ist nur telefonisch erreichbar oder nach Terminvereinbarung. Zentrale Anlaufstelle im Foyer wird eingerichtet. Darüber hinaus bitten wir die Bevölkerung inständig sämtliche Angelegenheiten telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu klären und auf nicht notwendige Anfragen vorläufig zu verzichten.

Veranstaltungen

Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus hat die Gemeinde am Montag, 16. März, eine Allgemeinverfügung erlassen, die Durchführung von allen öffentlichen Veranstaltungen unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt.

Dies betrifft unter anderem auch Vereinsveranstaltungen wie Jahreshauptversammlungen, Probe- und Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen.

Anzeigepflicht

Für sonstige Veranstaltungen hat die Gemeinde Bisingen eine Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von Veranstaltungen und Ansammlungen von Menschen anlässlich der Atemwegserkrankung Coronavirus (SARS-CoV-2) erlassen.

Alle Veranstalter müssen aufgrund der Allgemeinverfügung ein Formular für jede Veranstaltung im Gemeindegebiet einreichen. Ob Veranstaltungen mit oder ohne Auflagen oder auch gar nicht stattfinden können, wird dann aufgrund der Angaben und eines Kriterienkatalogs für Veranstaltungen geprüft. Veranstalter wenden sich bei Fragen bitte an michael.breimesser@bisingen.de.

Bürgerauto und Einkäufe

Die Personenbeförderung mit dem FleckaHopser wird ab sofort, zunächst bis zum 20. April, eingestellt. Die bereits gebuchten Fahrten in der Kalenderwoche 12 werden noch durchgeführt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Fahrgäste wie den überwiegend älteren Fahrern. Allerdings ist in Rücksprache mit dem Verein "Bürger helfen Bürgern" eine sogenannte "Notfall-Einkaufsversorgung" zunächst für Personen ab dem 80. Lebensjahr angedacht.

Sonstige Hinweise

Jetzt besonders wichtig: Nachbarschaftshilfe. Gerade jetzt sind Menschen auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Darüber legt die Gemeinde Ihnen auch ans Herz größerer Privatveranstaltungen vor allem in geschlossenen Räumen zu meiden. Grundsätzlich gilt: Nur noch das unternehmen, was unbedingt notwendig ist. Ziehen Sie sich in den kommenden Wochen zurück. Die Verwaltung beobachtet die Situation ganz genau und kommuniziert neue Gegebenheiten so schnell wie möglich.