Wer mit über zwei Promille Alkohol im Blut Auto fährt, muss der Polizei den Führerschein abgeben. Eine Bisingerin sah das nicht ein und wehrte sich mit allen Mitteln. Der Vorfall wurde nun vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: ©Popov_stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Bisingerin und ihr Freund sperren sich mit aller Gewalt gegen den Führerscheinentzug

Weil eine Frau aus Bisingen mit 2,1 Promille am Steuer erwischt wurde, sollte sie ihren Führerschein abgeben. Das gestaltete sich schwieriger als gedacht und endete letztendlich vor Gericht mit einer Anzeige wegen Körperverletzung.

Bisingen. Am 5. März 2018 stoppte die Polizei eine betrunkene Autofahrerin zwischen Bodelshausen und Hechingen. Nachdem die Auswertung ihrer Blutprobe sechs Tage später einen Alkoholwert von 2,1 Promille ergeben hatte, fuhr am Tag danach – es war ein Sonntag – eine Streife des Hechinger Polizeireviers zu ihrer Wohnung, um ihren Führerschein abzuholen.

Das fand die Frau überhaupt nicht gut. Vielmehr forderte sie die Beamten zunächst einmal auf, sich auszuweisen. Dann verlangte sie, den Beschluss zu sehen, der die Polizisten ermächtigte, ihre Fahrerlaubnis einzuziehen. Daraufhin wurde ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft arrangiert, in dem die Frau ein richterliches Schreiben verlangte, dass den Vollzug rechtfertigte.

Die zuständige Bereitschaftsrichterin wurde in Folge vom Frühstückstisch geholt, um den Beschluss aufzusetzen. Der wurde dann ins Revier Tübingen gebracht, von dort nach Hechingen gefaxt und mit einem weiteren Streifenwagen nach Bisingen gefahren.

Nun bemängelte die Frau, dass bei der Unterschrift der Richterin lediglich der Nachnamen stehe. Ihr Lebenspartner versuchte daraufhin, den Polizisten die Tür vor der Nase zuzuschlagen, doch die hatten mittlerweile die Faxen dicke – mittlerweile waren drei Stunden vergangen.

Polizist: "Schluss mit dem Affentheater."

Einer der Beamten meinte "Schluss mit dem Affentheater" und stemmte sich gegen die Tür. Im Flur wurde er dann von dem Lebensgefährten am Handgelenk gepackt und dabei verletzt. Er sagte zu seiner Frau, das seien gar keine richtigen Polizisten, vielmehr würden sie "für die Deutschland GmbH arbeiten". Dem Mann wurden Handschellen angelegt. Der Frau musste der Führerschein mit Gewalt entrungen werden.

"Das stimmt so alles gar nicht", sagte die Frau nun am Donnerstag vor dem Hechinger Amtsgericht, wo sie sich mit ihrem Freund wegen gemeinsamen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten musste. Hätte sie den richtigen Beschluss bekommen, hätte sie selbstverständlich ihren Führerschein abgegeben. Aggressiv sei die Polizei gewesen. Das behauptete auch ihre Mutter, die als Zeugin geladen war. In ihrer kasachischen Heimat sei es zudem üblich, dass sich Polizisten ausweisen würden.

Der Lebenspartner gab an, er habe sofort die Hände erhoben, sobald die Polizisten "die Wohnung gestürmt" hätten. Die hätten zudem gedroht, den Hund des Paares zu erschießen. Der wiederum sei damals mit im Auto gesessen, so die Aussage des Polizisten, der die alkoholisierte Frau seinerzeit zwischen Bodelshausen und Hechingen kontrolliert hatte. Sie habe gedroht, den Rottweiler auf die Polizisten zu hetzen.

Der Richter war sich nach der Vernehmung weiterer Zeugen, darunter der damals diensthabenden Richterin sowie der beteiligten Polizisten, sicher, dass das Paar zunächst die Geduld aller Beteiligten erheblich strapaziert und dann Widerstand geleistet habe. Schon die erste Polizeistreife wäre ohne Beschluss befugt gewesen, den Führerschein einzuziehen. Er kritisierte zudem, dass der Angeklagte "noch was von Deutschland GmbH gefaselt" habe.

Er verurteilte den Mann zu acht Monaten Bewährungsstrafe, zudem muss er 1700 Euro bezahlen. Die Frau erhielt sechs Monate auf Bewährung und muss 2000 Euro zahlen. Abschließend meinte der Richter: "Ich hoffe, dass Sie durch den Prozess verstanden haben, dass es in Deutschland keine marodierenden Banden in Polizeiuniform gibt, die Führerscheine klauen."