Friedhof Steinhofen. Die Bestattungsgebühren in Bisingen steigen zum neuen Jahr. Foto: Rath Foto: Schwarzwälder-Bote

Bisingen erhöht Gebühren auf das Doppelte bis Achtfache / Im Mittel in der Region

Bisingen. Die Bisinger Friedhofsgebühren sind nicht zu hoch, sondern waren bislang viel zu günstig. Dies Ansicht vertritt der Bisinger Kämmerer Thomas Neher (44).

Herr Neher, die Erhöhung der Friedhofsgebühren fällt ganz schön happig aus.

Wenn man’s an den bisherigen Gebühren bemisst, dann schon, im Vergleich zu allen anderen Kommunen aber überhaupt nicht. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten waren unsere alten Bestattungsgebühren unverantwortlich niedrig. Es gibt für Kommunen ja das Kostendeckungsgebot. Das besagt, dass derjenige den Großteil der Kosten trägt, der das Angebot in Anspruch nimmt.

Kann sich das noch jeder leisten?

Ja, natürlich. Bestattungsgebühren sind einmalige Kosten, keine dauernden Lasten. Außerdem gibt es eine große Bandbreite an Angeboten. Es gibt viele Auswahlmöglichkeiten, auch was den finanziellen Aspekt betrifft.

Wie stellen Sie sich Ihre eigene Bestattung vor?

Oje, da habe ich mir noch keine Gedanken drüber gemacht. Das zu planen, fällt mir im Moment schwer.

u  Die Fragen stellte Volker Rath

Von Volker Rath

Bisingen. Umsonst ist der Tod? Ganz und gar nicht. Die Gemeinde Bisingen erhöht zum 1. Januar die Friedhofsgebühren – teils auf das Doppelte, teils um das Achtfache.

Wer Nachlass regelt und für seine Hinterbliebenen das Geld für die eigene Bestattung zurücklegt, muss den Betrag jetzt aufstocken. Der Gemeinderat Bisingen verabschiedete in seiner letzten Sitzung im laufenden Jahr die neue "Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung" – einstimmig und kommentarlos, zumindest was die Gebührenhöhe betrifft. Die neuen Gebühren sollen die Gemeindekasse entlasten, kosten dafür aber die Trauerfamilien bald einiges mehr. Die Statistik des Bisinger Standesamts verzeichnet in den vergangenen fünf Jahren zwischen 90 und 116 Todesfälle pro Jahr.

Ein Rechenbeispiel: Kostete die Beerdigung eines Erwachsenen in einem Einzelgrab mit Feier in der Aussegnungshalle um die 840 Euro, so fällt die Rechnung künftig mit 1770 Euro aus. Dazu kommen die Kosten für den Bestatter. Im Internetportal werden die durchschnittlichen Gesamtkosten im Trauerfall mit 7000 Euro beziffert, andere Quellen kommen auf Rechnungen zwischen 4000 und 15 000 Euro, je nach Region und besonderen Wünschen.

Zielvorgabe der Verwaltung: Über Gebühren sollen die anfallenden Kosten für Bestattungen sowie der Unterhalt und die Pflege der Friedhöfe und deren Gebäude stärker finanziert werden, als dies bislang der Fall war. Konkret: Bestattungen sollen zu 90 Prozent über die Gebühren gedeckt werden, die Gräber zu 80 Prozent und die Benutzung der Leichenhalle zu 30 Prozent. Bislang subventioniert die Gemeinde Bestattungen zu einem weitaus höheren Anteil aus anderen Steuern. Die Kalkulation für die Entscheidung lieferte ein Gutachten des Tübinger Beratungsbüros Heyder und Partner.

Mit den neuen Gebühren schließt Bisingen auf zu anderen Städten und Gemeinden der Region, liegt immer noch im Mittelfeld (siehe Rubrik).

Die Ortsschaftsräte von Wessingen und Thanheim hatten die Gebühren zuvor bereits durchgewunken, die Zimmerner Runde noch nicht getagt. Mehr Gesprächsstoff in der öffentlichen Debatte als die Gebührenerhöhung lieferte die neue Friedhofssatzung. Die strengen Regeln, wie ein Grab aussehen soll, werden gelockert, es sollen "Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften" angelegt werden. Dies rief im Thanheimer Rat Protest hervor, der um den Charakter seines Dorffriedhofs bangt. Die Verwaltung beruhigte: Die Gestaltung solle bei aller Freiheit "würdevoll" ausfallen – ein Begriff, der noch in konkrete Worte gefasst werden soll. Ansonsten sinkt die Ruhezeit in Doppelgräbern von 35 auf 30 Jahre. Dafür sollen Urnengräber künftig 20 statt bislang 15 Jahre bestehen.

u  Interview

u Die neuen Gebührensätze im Vergleich mit denen anderen Kommunen im Zollernalbkreis:

u Bestattungsgebühren:

Erwachsene, Erdgrab: 510 Euro (bislang 260 Euro). Haigerloch: 350. Jungingen: 772.

Urnengrab: 160 (bislang 45). Haigerloch: 90. Jungingen: 242.

u Grabnutzungsgebühren:

Einzelgrab: 935 (bislang 240). Haigerloch: 200. Jungingen: 826.

Raseneinzelgrab: 1285 (55). Rangendingen: 385. Meßstetten: 1800.

Urneneinzelgrab: 455 (385). Haigerloch: 180. Jungingen: 429.

Anonymes Urnengrab: 295 (neue Möglichkeit). Rangendingen: 100. Burladingen: 500)

Doppelgrab je Einzelstelle: 945 (420). Burladingen: 461. Meßstetten: 1200

Rasendoppelgrab je Einzelstelle: 1290 (590). Jungingen: 1446. Meßstetten: 3000.

u Zusätzliche Gebühren:

Nutzung der Trauerhalle und der Kühlzelle: 175 (bislang 105)

Grabtrittplatten: 120 bis 365, je nach Grabart (155 bis 310).