Bürger haben sich am Dienstagabend in der Hohenzollernhalle über den Lärmaktionsplan informiert.Foto: Kauffmann Foto: Schwarzwälder Bote

Info-Abend: Ingenieurbüro stellt Gutachten vor / Gemeinderat fasst im Dezember den finalen Beschluss

Über die Inhalte des Lärmaktionsplans hat die Gemeinde am Dienstag informiert. Was bleibt, ist der Eindruck, dass die berechneten Daten nicht dem subjektiven Empfinden der Anwohner entsprechen.

Bisingen. Der Lärmaktionsplan steht schon seit Monaten auf der Internetseite der Gemeinde Bisingen. Am Dienstagabend haben Christian Fiegl, Vertreter des Ingenieurbüros, das den Plan erstellt hat, und Bürgermeister Roman Waizenegger die Fragen der gut 35 anwesenden Bürger dazu beantwortet.

Eine Auswahl von Fragen und Antworten:

Was ist die Grundlage für die Daten im Gutachten?

Berechnungen. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Steigungen im Gelände, die Beschaffenheit des Belags und wie hoch der Anteil an Lastwagen ist. Wie Fiegl weiter erklärt, seien Datenerhebungen vor Ort zu aufwendig und schon deshalb unpraktisch: Messungen müssten über die Dauer von einem Jahr durchgeführt werden, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, zumal sich auch die Wettersituation auf den entstehenden Lärm auswirke.

Außerdem: Die Verkehrsbehörden akzeptieren Vor-Ort-Messungen nicht. So ist die Gesetzeslage, die auch für Bisingen gilt.

Warum wird die angestrebte 30er-Zone nicht ausgeweitet?

Eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer ist bislang für den Abschnitt vom Kreisverkehr (Bahnbrücke) bis zur Einmündung Angelstraße vorgesehen. Für die übrigen Strecken (L360 und L391) ist innerorts von 22 bis 6 Uhr eine streckenweise Beschränkung auf 30 Stundenkilometer vorgesehen – nicht aber tagsüber. Der Grund, warum diese 30er-Zonen nicht ausgeweitet werden: Die dort fahrenden Busse. Auf der 650 Meter langen Strecke von Kreisverkehr bis Angelstraße würde sich die Fahrzeit um 30 Sekunden verlängern, berichtete Fiegl. Daher ist die 30er-Zone nur nachts umsetzbar.

Zudem liegen den Bewertungen im Lärmaktionsplan "Grenzwerte" und "Auslösewerte" zugrunde. Auch wenn die völlig subjektive Wahrnehmung der Anwohner anders ist, können nur dort Maßnahmen erfolgen – etwa die 30er-Zone –, wo solche Werte erreicht oder überschritten werden. Wie Waizenegger sagte, könne man die Situation nur weiter beobachten und vielleicht biete der nächste Lärmaktionsplan, der alle fünf Jahre aufgestellt wird, wieder eine neue Gelegenheit.

Bleibt das Grundproblem, dass Lastwagen über Bisingen nach Albstadt fahren, auch mit Lärmgutachten weiter ungelöst?

Waizenegger teilte dazu mit, dass der Verwaltung die Problematik bekannt sei. Viele Lastwagen blieben nicht auf der B27, also auf dem offiziellen Weg. Er sei mit diesem Thema befasst, konnte am Dienstagabend aber noch nicht konkreter werden, weil es keine endgültigen Entscheidungen dazu gebe.

Wie viel Lärm machen die knatternden Gullydeckel?

Das konnte Fiegl exakt beziffern: Verkehr auf Straßen, die eben sind, verursacht zwei bis vier Dezibel weniger, ein spürbarer Unterschied. Für die Sanierung von Landesstraßen ist das Regierungspräsidium zuständig. Die Prioritäten werden dort gesetzt.

Bei der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober wird der Entwurf des Lärmaktionsplans beraten und beschlossen. Danach können auch die Bürger schriftliche Eingaben dazu machen. Diese werden ins "Abwägungsprotokoll" aufgenommen. Am 15. Dezember soll das Gutachten endgültig beschlossen werden, danach geht es an die Umsetzung der Maßnahmen.