Auf dieser Fläche könnte das neue interkommunale Gewerbegebiet entstehen. Foto: Moser Foto: Schwarzwälder Bote

Ortsentwicklung: Fraktionen und Verwaltung wollen klarstellen: Es ist nichts entschieden / Gisela Birr unterschreibt nicht

Der Bisinger Gemeinderat und die Verwaltung erhalten wegen des interkommunalen Gewerbegebiets Gegenwind. Nun melden sich Bürgermeister und Fraktionen zu Wort.

Bisingen. Fraktionsvorsitzende Gisela Birr hat sich die Unterschrift unter der Pressemitteilung gespart. Für die SPD steht Helmut Alznauer unter dem Text, für den Birr ihren Namen nicht hergeben wollte. Für sie überwiegen die Zweifel am interkommunalen Gewerbegebiet: "Ich habe mich klar positioniert, dabei bleibe ich", sagt Birr auf Nachfrage.

Auch die Fraktionsvorsitzenden Dieter Fecker (CDU), Klaus Ertl (FW) und Konrad Flegr (ALB) sehen das freilich anders: Sie haben in der April-Sitzung des Gemeinderats dem raumordnerischen Vertrag zugestimmt und konsequenterweise die Pressemitteilung neben Bürgermeister Roman Waizenegger ebenfalls unterzeichnet.

Nicht beschlossen

Tenor der Mitteilung: Es ist noch gar nichts endgültig entschieden. Wörtlich heißt es: "Im Zusammenhang mit der Entscheidung zum raumordnerischen Vertrag wird in der aktuellen Diskussion immer wieder ein Punkt genannt, der so nicht zutrifft und einer Klarstellung bedarf. Es wird irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass damit bereits das interkommunale Gewerbegebiet – zusammen mit der Stadt Balingen – beschlossene Sache ist. Das ist ausdrücklich nicht der Fall." Deshalb sei es notwendig, mit einem Faktencheck den aktuellen Sachstand "in dem aufwendigen und langwierigen Verfahren" darzulegen:

"Zwingende Grundlage"

Damit die Erweiterung der Gewerbeflächen in Bisingen überhaupt erst Eingang in den Regionalplan findet, werde vom Regierungspräsidium Tübingen ein raumordnerischer Vertrag zwischen Regionalverband, Balingen und Bisingen verlangt. Dieser Vertrag besage, dass nur ein Gewerbeschwerpunkt unter der Voraussetzung der interkommunalen Zusammenarbeit möglich ist. Wenn die Kooperation nicht zustande komme, werde der neue Regionalplan in diesem Punkt nicht wirksam – heißt: Dann gibt es eben kein neues Gewerbegebiet. Waizenegger, Fecker, Ertl, Alznauer und Flegr betonen: "Der Vertrag hat keinerlei Bindungswirkung." Ein gemeinsames Gewerbegebiet mit Balingen müsse nicht zwingend umgesetzt werden. Der raumordnerische Vertrag sei jedoch "für das weitere planerische Verfahren die zwingende Grundlage". Nachdem der Regionalverband Mitte Mai bei der Verbandsversammlung in Bodelshausen der Änderung des Regionalplans zugestimmt hatte, sei nun "die Voraussetzung geschaffen, mit der Stadt Balingen und anderen Kommunen in Gespräche über die konkrete Ausgestaltung eines interkommunalen Gewerbegebiets einzusteigen".

Bürger beteiligen

Der ganze Prozess ist also derzeit im Werden und die Bürger sollen in Form von Gesprächsrunden und öffentlichen Info-Veranstaltungen eingebunden werden. Waizenegger, Fecker, Ertl, Alznauer und Flegr schreiben dazu: "Das gesamte Verfahren soll so transparent wie möglich ablaufen, unter Einbindung und Anhörung der Bevölkerung, der Landwirtschaft, der Wirtschaft und den Naturverbänden." Zusammenfassend halten die Verfasser fest: "Mit der bisherigen Beschlussfassung wurde lediglich die Absicht für ein interkommunales Gewerbegebiet beschlossen."

Birr hat weiter Bedenken

Gisela Birr, die diese Erklärung bewusst nicht unterschrieben hat, ist sich da nicht so sicher: "Ich habe meine Zweifel, dass man da zurückrudern kann ohne Wenn und Aber." Wenn die Verhandlungen erstmal begonnen haben, könne man sich auf halber Strecke nicht mehr einfach ohne Gesichtsverlust zurückziehen. Schließlich stecke ja auch viel Arbeit hinter den Verhandlungen, was die gefühlten Hürden für einen Rückzug höher setzt. Ganz so unverbindlich wie dargestellt, interpretiert Birr den raumordnerischen Vertrag nicht. Deshalb hat sie die Pressemitteilung auch nicht unterschrieben. Sie spricht in diesem Zusammenhang insbesondere vom letzten Absatz des raumordnerischen Vertrags. Dort heißt es, dass sich die Vertragspartner auf ein neues Ziel einigen, falls sie sich nicht einig werden. Dieses Ziel sollte dem ursprünglichen – also dem interkommunalen Gewerbegebiet – am nächsten kommen.

In der Pressemitteilung halten Waizenegger, Fecker, Ertl, Alznauer und Flegr dazu jedoch fest: "Mit der bisherigen Beschlussfassung des Gemeinderates wurde lediglich die Absicht für ein interkommunales Gewerbegebiet beschlossen. Es steht nicht fest, mit welchen Kommunen eine mögliche Entwicklung angestrebt wird, außer dass die Stadt Balingen mit dabei sein muss. Auch steht noch nicht fest, wie groß schlussendlich eine mögliche Entwicklungsfläche überhaupt sein kann und soll."

Und: "Der Gemeinderat Bisingen ist sich der hohen Verantwortung für die Gemeinde Bisingen wie für den gesamten Zollernalbkreis bewusst und wird das Thema interkommunales Gewerbegebiet daher von allen Seiten wie gewohnt kontrovers beleuchten und die einzelnen Verfahrensschritte nacheinander und mit der gebotenen Sorgfalt angehen."

Der Bisinger Gemeinderat hat während der Sitzung vom April dieses Jahres den raumordnerischen Vertrag mit Änderungen beschlossen. Die Stadt Balingen hat dieser geänderten Fassung zugestimmt. Was wurde geändert?

n Es heißt in der geänderten Fassung nur noch, dass Bisingen und Balingen planen, in Gespräche einzusteigen.

n Die Fläche soll weiteren Städten und Gemeinden im Zollernalbkreis offen stehen. Dies soll helfen, den ungezügelten Flächenverbrauch insgesamt einzudämmen.

n Der Punkt, dass im weiteren Verfahren die Gründung eines Zweckverbands angestrebt werden soll, hat der Gemeinderat ersatzlos gestrichen.

n Gestrichen wurde auch, dass die interkommunale Gewerbefläche vorrangig entwickelt werden soll (also vorrangig im Vergleich zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Nord).