Auch in Sozialen Netzwerken wie Facebook gelten Gesetze – dies erfährt aktuell ein Mann aus Bisingen, der aufgrund von Posts wegen Volksverhetzung derzeit vor Gericht steht. Symbolbild: ©peshkov_adobe.stock.de Foto: Schwarzwälder Bote

Prozesse: Mann soll Hakenkreuze gepostet haben / Fortsetzung am 10. Juni

Bisingen (lew). Vor Gericht noch nicht sehr weit gediehen ist ein Verfahren gegen einen Mann, dem vorgeworfen wird, auf seinem Facebook-Account Bilder von Hakenkreuzen veröffentlicht zu haben – bei denen es sich bekanntermaßen um Zeichen verfassungswidriger Organisationen handelt.

Der Angeklagte gab zu, dass es sich um seinen Account handele, auf denen die Bilder erschienen sind, bestreitet jedoch, die Bilder selbst gepostet zu haben. "Ich weiß nicht, wie die Bilder auf meinen Facebook-Account gekommen sind". Und wenn er gewusst hätte, dass diese Beiträge vorhanden sind, so hätte er diese "selbstverständlich" umgehend gelöscht.

Ob er sein Passwort jemandem mitgeteilt habe – vielleicht einer Person aus der eigenen Familie oder aus dem Bekanntenkreis, wollte Richter Desmond Weyl wissen. Nein, das habe er nicht getan, teilte der Bisinger mit. Seines Wissens nach kenne niemand das Passwort seines Facebook-Accounts.

Mittlerweile habe er auch alle Aktivitäten auf seinem Facebook-Profil eingestellt und dreimal versucht, den Account löschen zu lassen – bislang aber ergebnislos: "Wenn Sie da reinschauen, dann sehen Sie, dass es den Account noch gibt", so der Angeklagte.

Wohl kein Überblick über eigene Aktivitäten

I m Verlauf der weiteren Verhandlung konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der Angeklagte auch bei einigen weiteren Beiträgen, die von seinem Facebook-Account aus gepostet oder geteilt wurden und nicht Bestandteil der Verhandlung sind, auch nicht sagen konnte, ob diese von ihm selbst gepostet wurden: "Es ist möglich", lautete häufig die Antwort – sicher wisse er aber nicht, ob er diesen oder jenen Beitrag selbst veröffentlicht hat. So liegt für den Beobachter der Verdacht nahe, dass der Angeklagte entweder generell der Überblick über seine eigenen Aktivitäten auf sozialen Netzwerken fehlt – oder sich nicht genau überlegt hat, wie er sich selbst und seine Aktivitäten auf Facebook vor Gericht darstellen beziehungsweise rechtfertigen will.

Als eine Kriminalkommissarin ihn vor dem Gerichtstermin telefonisch belehrte und ihn darüber aufklärte, dass gegen ihn Anklage erhoben wird, soll der Angeklagte gesagt haben, dass er damit gerechnet habe. "Wie konnten Sie damit rechnen, wenn Sie die Inhalte nicht selbst gepostet haben?", wollte Richter Weyl noch wissen. Die Antwort des Angeklagten wirkt wenig überzeugend: Kurze Zeit zuvor habe er mitbekommen, wie gegen einen seiner Bekannten ermittelt wurde – und deshalb habe er sich so etwas gedacht: "Ich hatte das Gefühl, dass jetzt gesucht wird", so der Angeklagte.

Die ermittelnde Kommissarin soll bei einem weiteren Termin als Zeugin aussagen. Das Verfahren wird am Mittwoch, 10. Juni, um 9 Uhr fortgesetzt.