Illegal entsorgter Abfall ist in Thanheim für Ärger, wie dieses Bild zeigt. Foto: Privat

"Unfaires und unrechtes Verhalten". Illegale Entsorgung soll Ordnungsamt gemeldet werden.

Bisingen-Thanheim - In Thanheim wird immer wieder illegal abgelagerter Müll gefunden, der auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden muss. Häufig werden Autobatterien, Altöl, Elektronik-Schrott, Bauschutt, Gartenabfälle und anderer Unrat mitten im Grünen entsorgt. Darüber informiert Ortsvorsteher Rudolf Buckenmaier.

"Leider wird es immer schwieriger und der öffentliche Aufwand immer größer, das Ortsgebiet sauber zu halten, da immer mehr Mitbürger in Bezug auf die Sauberkeit der öffentlichen Flächen gleichgültiger reagieren", schreibt der Ortsvorsteher. Die illegale Müllentsorgung in der Natur, im Wald, am Glascontainer oder generell auf öffentlichen Flächen sei eine Ordnungswidrigkeit und könne unter Umständen auch eine Straftat sein. Weder Hausmüll noch Grünabfälle dürfen einfach in der Natur oder im nächstgelegenen Wald entsorgt werden.

Hohe Strafen möglich

Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Diese Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes könne mit einem Verwarnungsgeld oder mit einer hohen Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden. Dieser Müll beeinträchtigt nicht nur das Landschaftsbild stark, sondern verursacht auch ökologischen und ökonomischen Schaden, "der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird", heißt es von Buckenmaier weiter.

Die Verursacher der illegalen Müllablagerungen seien oft nicht feststellbar oder es ist ihnen kein Verstoß nachzuweisen. Buckenmaier: "Das ist unfaires und unrechtes Verhalten, denn in den Fällen, bei denen Verursacher nicht ermittelbar sind, steht der Grundstückseigentümer, bei dem der Müll gefunden wurde, in der Pflicht, den Müll auf seine Kosten fachgerecht zu entsorgen."

Illegale Müllablagerungen sollten gemeldet werden

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Ordnungswidrig handle, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle, die er nicht verwertet, außerhalb einer Anlage entsorgt.

Was können Bürger gegen die Müllablagerungen tun? Wer eine illegale Beseitigung von Abfällen beobachtet, sollte dies dem Ordnungsamt melden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sei für jeden Bürger unproblematisch und ohne nennenswerten Aufwand im Regelfall kostenlos möglich.