Eine Umleitung wird eingerichtet. Foto: © benjaminnolte – stock.adobe.com

Ab Montag wird die L 412 saniert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Oktober.

Zwischen Betzweiler und Dornhan werden ab Montag, 23. September, Setzungen im Fahrbahnbereich der L 412 saniert. Das teilt das Regierungspräsidium Karlsruhe mit. Dafür sei eine Vollsperrung nötig. Je nach Witterung werden die Arbeiten laut Mitteilung voraussichtlich bis Ende Oktober dauern. Nachdem zu Beginn des Jahres Setzungen in dem Abschnitt der L 412 festgestellt worden waren, wurden diese rasch durch eine halbseitige Sperrung mit Ampelanlage vor weiteren Belastungen geschützt. Der Verkehr hätte sonst möglicherweise weitere Setzungen verursachen können, heißt es.

Inzwischen hat ein Ingenieurbüro für Baugrundgeologie die Ursache untersucht und Sanierungspläne ausgearbeitet. Festgestellt wurde: Die Setzungen im Asphalt deuten auf ein Gleiten der unteren Bodenschichten im Bereich der Straße hin. Um diese Setzungen zu sanieren, muss die Straße auf voller Fahrbahnbreite und auf einer Länge von rund 30 Metern bis in eine Tiefe von circa eineinhalb Metern abgegraben und neu aufgebaut werden.

Die künftige Stabilisierung des Straßenunterbaus erfolgt mit bewehrter Erde an der talseitigen Straßenböschung, verbunden mit Geogittern, die auf gesamter Breite in mehreren Lagen im Straßenkörper verlegt werden. Daher sei eine Vollsperrung unvermeidbar.

Umleitung wird eingerichtet

Im Vorlauf und auch parallel zu den Hangsicherungsarbeiten wird das Kreisforstamt des Landratsamts Freudenstadt Forstarbeiten in den Wäldern oberhalb und unterhalb der Landesstraße umsetzen, die ebenfalls der Verkehrssicherheit dienen. Die Forstarbeiten beginnen auch am Montag, 23. September, um die Mittagszeit. Ab Mittwoch, 25. September, schließen sich die Sanierungs- und Hangsicherungsarbeiten an.

Für die Dauer der Vollsperrung wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet und ausgeschildert. Sie führt in beide Fahrtrichtungen über die L 410 bei Busenweiler sowie über die L 408 und K 4749.

Die Kosten für die Hangsicherung einschließlich der Verkehrssicherung betragen rund 175 000 Euro und werden vom Land getragen.