Der Streit um eine Reform am Gymnasium geht weiter. Foto: dpa/Armin Weigel

Die Initiatoren zweier Volksanträge sind vergrätzt mit dem Landeselternbeirat, weil der ihre Ideen nicht unterstützt. Ihre Kritik kommt allerdings verzögert.

Die Auseinandersetzungen über mögliche weitere Schulreformen am neunjährigen Gymnasium und an Realschulen in Baden-Württemberg geht in die nächste Runde. Jetzt gibt es Knatsch in der Elternschaft. Die Initiatoren von zwei Volksanträgen üben Kritik am Landeselternbeirat. Sie setzen sich per Volksantrag für eine Verbesserung des von der grün-schwarzen Koalition beschlossenen G9-Modells zugunsten der älteren Schüler auf der einen sowie für eine verbindliche Grundschulempfehlung auch für die Realschulen auf der anderen Seite ein.

 

Ärger mit Verzögerungseffekt

Verärgert sind die Initiatoren, weil das Gremium sich in einer Stellungnahme der Mitgliederzeitschrift „Schule im Blickpunkt“ gegen ihre Initiativen ausgesprochen hat. Besonders gegen den Strich geht Vertretern der Volksinitiativen, dass der Landeselternbeirat seine Position formuliert hat, ohne vorher das Gespräch zu suchen. Karin Broszat, die nicht nur Mitinitiatorin des Volksantrags zugunsten der Realschulen sondern auch Vorsitzende des baden-württembergischen Realschullehrerverbands ist, und Marita Raschke von der Initiative „G9, aber besser“ werfen dem LEB per Pressemitteilung vor, mit seiner Stellungnahme „den hohen Leidensdruck“ zu verkennen, den es an verschiedenen Stellen des baden-württembergischen Schulsystems gebe. Ihr Vorwurf ist, dass dem Landeselternbeirat als im Schulgesetz verankerten Elterngremium „offensichtlich der Bezug zur repräsentativen Basis in der Elternschaft abhandengekommen ist“. Dass sie ihre Konzepte beim LEB nicht vortragen konnten widerspreche „dem Anspruch eines repräsentativen Elternbeirats und lässt den Eindruck entstehen, dass Meinungsbildung hier ohne fundierte Rücksprache und Beteiligung der Betroffenen erfolgt“, monieren sie. Erstaunlich ist, dass die Volksinitiatoren ihrer Verwunderung über den LEB erst drei Monate nach Erscheinen der Stellungnahme in der April-Ausgabe der LEB-Zeitschrift öffentlich machen.

Hürden für die Volksanträge

Beide Volksanträge benötigen 40 000 Unterschriften, um durchzusetzen, dass der Landtag sich mir ihren Reformideen befasst. Für die Sammlung haben sie laut Gesetz ein Jahr Zeit. Die Realschulreformer trommeln seit Mitte November 2024 dafür, dass die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung nicht nur an Gymnasien, sondern auch an Realschulen wieder eingeführt wird. Die Gymnasialinitiative macht sich für eine Reform der bereits beschlossenen G9-Reformen zugunsten coronageschädigter Schüler in den höheren, bei der grün-schwarzen Reform ausgeklammerten Klassenstufen stark. Sie kann bis kurz vor Weihnachten Unterschriften sammeln. Das ist bereits der zweite Volksantrag zur Reform der grün-schwarzen G9-Reform, den diese Initiative propagiert.

Laut Karin Broszat hat die Realschul-Initiative rund 20 000 Unterstützer hinter sich. „Wir werden ganz sicher die geforderten Unterschriften zusammenbekommen“, erklärte sie auf Anfrage. Die Initiative zur Verbesserung des G9, das im kommenden Schuljahr für die Fünft- und Sechstklässler beginnt und stufenweise aufwächst, hat an Ostern zuletzt einen Zwischenstand von gut 12 000 Unterschriften mitgeteilt.

Landeselternbeirat will keinen Kleinkrieg

„Ich möchte mich nicht äußern, weil ich nichts von öffentlich ausgetragenem Kleinkrieg halte und weil der Landeselternbeirat für Äußerungen und Austausch auf einem anderen Niveau steht“, erklärte der LEB-Vorsitzende Sebastian Kölsch auf Anfrage. Der LEB hat sein Nein zu beiden Volksanträgen in seinem Text ausführlich begründet. Gegen das aktuelle G9-Begehren führt der LEB zwei Hauptargumente an: Betont wird, dass Schüler aller Schularten unter Corona-Folgen zu leiden hätten und mögliche Entlastungsmaßnahmen keinesfalls auf das Gymnasium beschränkt sein dürften. Außerdem komme eine neuerliche G9-Reform zu spät: „Diejenigen, die den Corona-Stress in den schwierigen G8-Klassenstufen 7 bis 10 erlebt haben, sind dann bereits nicht mehr auf dem Gymnasium.“ Den Wunsch der Realschul-Initiative nach einer verbindlichen Grundschulempfehlung für die Realschulen lehnt der LEB ab, weil er er generell gegen verbindliche Grundschulempfehlungen ist.