In die Hängepartie bei der Beteiligung anderer Kommunen an den Rottweiler Schulsanierungskosten kommt Bewegung. Ein neues Gesetz spült zusätzliches Geld nach Rottweil.
Mit diesem Vorstoß hatte der Rottweiler OB Christian Ruf bei den Nachbarkommunen für Wirbel gesorgt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Sommer 2023 den Weg dafür frei gemacht, dass Schulstädte – wie Rottweil – ihre Nachbarn an der Sanierung ihrer weiterführenden Schulen beteiligen können, wenn mehr als 30 Prozent der Schüler aus dem Umland kommen.
Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden waren frühzeitig informiert worden. Und dennoch sorgte der Schritt der Rottweiler Verwaltung für Unmut, nachdem diese Post aus dem Rottweiler Rathaus erhalten hatten.
In Villingen-Schwenningen etwa empörte sich der Gemeinderat der Doppelstadt und lehnte prompt eine Beteiligung an den Sanierungskosten des Droste-Hülshoff-Gymnasiums ab. Auch andere Kommunen gaben kontra, oder rechneten ihrerseits die Kosten auf.
Kommunen rechnen Kosten vor
Ein paar Monate später rechneten Zimmern genauso wie Deißlingen oder Villingen anhand der Zahl auswärtiger Schüler an ihren Schulen vor, welche Kommune welche Kosten zu tragen habe. Vielerorts in Baden-Württemberg wurde diese Rechnung aufgemacht
Dennoch – die Stadt Rottweil hoffte auf etwa zehn Millionen Euro für geplante Maßnahmen am DHG, AMG und an der Achert-Schule, die damals saniert wurde, durch eine solche Umverteilung zu erhalten. Das ist nun fast zwei Jahre her, weshalb Stadträtin Elke Reichenbach (SPD+FFR) in der Sitzung für Umwelt, Bauen und Verkehr nachfragte: „Gibt es Neues zur Verteilung der Kosten auf andere Gemeinden und Städten?“
Gute Neuigkeiten
Und ja, OB Christian Ruf hatte Neuigkeiten. Dank eines gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Antrags, könnten Schwebefälle – wie eben der Rottweiler – in den Genuss ein höheren Förderung kommen. Damit werde der Streitwert, um den es bei der Umlegung der Kosten auf die Nachbarkommunen geht, geringer – und „vielleicht vermeidbar“.
Nun hat der Landtag am 10. Dezember den „Gesetzesentwurf zur ergänzenden Finanzierung von noch nicht abgeschlossenen Schulbau-, Ganztagsbau- und Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Schulträger mit einem hohen Anteil von auswärtigen Schülern“ verabschiedet. Der Staatsanzeiger hatte darüber berichtet. Ziel sei es, Auseinandersetzungen der Schulträger mit Umlandkommunen zu vermeiden.
Große Aufregung
Zu größeren Auseinandersetzungen war es im Falle Rottweils bislang nicht gekommen. Dennoch rechnet OB Ruf auf Nachfrage vor, welch finanziellen Anspruch sich aus dem Schulgesetz für die Stadt ergeben: „Für das DHG beläuft sich dieser Erstattungsanspruch auf einen Betrag in Höhe von 7,13 Millionen Euro und für die Achert-Schule in Höhe von 1,2 Millionen Euro.“
Die Geltendmachung solcher gesetzlichen Ansprüche habe landesweit für große Aufregung gesorgt. „Wir sind den beiden Regierungsfraktionen in Stuttgart deshalb sehr dankbar, dass sie das sogenannte Schulbau-Ergänzungsgesetz auf den Weg gebracht haben, das nun im Landtag beschlossen wurde“, betont Ruf.
Bringen 0,3 Prozent mehr die Wende?
Das Kultusministerium hatte in den Ausschussberatungen nochmals Stellung zu den Modalitäten der Auszahlung Stellung genommen. Das Geld könne erst dann an die betroffenen Städte und Gemeinden ausbezahlt werden, wenn nachgewiesen sei, dass der erforderliche Auswärtigenanteil (30 Prozent) vorliege. Der sogenannte Auswärtigenzuschlag betrug bislang 0,7 Prozent, nun sind es 1 Prozent.
0,3 Prozent mehr – sind damit die Forderungen vom Tisch? „Dieses Gesetz erhöht die Landesförderung für die beiden Sanierungen und reduziert damit die in Rede stehenden Beträge für die Nachbargemeinden“, erklärt Ruf. „Wir sind derzeit noch dabei, die Höhe der ergänzenden Förderung zu ermitteln. Erst danach kann verlässlich gesagt werden, wie sich der Betrag gegebenenfalls reduziert.“