Ein 65-Jähriger belästigt seit Jahren eine Apothekerin aus Rottweil und stellt ihr und ihrer Familie nach. Der Alptraum wurde nun vor Gericht verhandelt.
Ein Fall von Nachstellung und Belästigung wurde am vergangenen Montag am Amtsgericht Rottweil verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 65-jährigen Angeklagten vor, eine in Rottweil ansässige Apothekerin zwischen März 2023 und Mai 2024 über soziale Medien belästigt und ihr nachgestellt zu haben.
Im Jahr 2022 war der Beschuldigte bereits wegen Nachstellung und Verletzung des Urheberrechts im Zusammenhang mit der selben Geschädigten verurteilt worden. Diese Strafe habe den Rentner, welcher seit über 50 Jahren gerichtsbekannt ist und mittlerweile seinen Wohnsitz nach Chemnitz verlegt hat, zu zahlreichen belästigenden Kommentaren und unerlaubten Veröffentlichungen von Bildern der Geschädigten auf Facebook und Instagram verleitet.
Der Angeklagte wollte sich nicht zu den Anschuldigungen äußern, worauf dessen zahlreiche Vorstrafen aus dem Zentralregister verlesen wurden. Während dieser Verlesung wandte sich der Beschuldigte an die Verteidigerin der Geschädigten und beleidigte sie als „kleine Lesbe“, was ihm eine Verwarnung durch Richterin Würthner und eine scharfe Verurteilung seines eigenen Verteidigers einbrachte.
Aufdringlich auch zu Angestellten
Im Anschluss wurde die Geschädigte gehört, welche berichtete, dass der Angeklagte seit Januar 2022 Kunde in ihrer Apotheke gewesen sei und mehrfach versucht habe, sie online zu kontaktieren und auch vor Ort aufdringlich zu ihr und ihren Angestellten gewesen sei.
Im Jahr 2023 habe der Beschuldigte damit begonnen, Adressen und Informationen über die Geschädigte und deren Familienmitglieder online zu veröffentlichen und unwahre Behauptungen, Bedrohungen und Liebesbekundungen zu verbreiten.
Hausverbot missachtet
Trotz Verurteilung und Hausverbot sei der Angeklagte immer wieder in der Apotheke aufgetaucht, was dazu geführt habe, dass die Geschädigte ihr Privatleben von Rottweil wegverlegt habe und nur ungern zur Arbeit in die Stadt komme. Auch einer Berufskollegin aus Schömberg habe der Angeklagte zu dieser Zeit nachgestellt.
Psychische Belastung
Über Familienmitglieder habe der 65-Jährige ständig versucht, Kontakt zur Geschädigten aufzunehmen. Auch werde sie regelmäßig von Fremden Menschen in Rottweil auf die verleumderischen Veröffentlichungen im Internet angesprochen, was eine zusätzliche psychische Belastung und Rufschädigung für die junge Frau bedeute.
Staatsanwaltschaft will Haft
Die Staatsanwaltschaft hob in ihrem Plädoyer hervor, dass die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten zweifelsfrei bewiesen seien und beantragte aufgrund der zahlreichen Vorstrafen und hohen Rückfallwahrscheinlichkeit eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten.
Diesen Antrag kommentierte der Angeklagte mit den Worten „Das ist zu wenig“, was ihm einen erneuten Ordnungsruf einbrachte.
Verteidigung sieht keinen Vorsatz
Die Verteidigung merkte an, dass man einen Vorsatz zur Kontaktaufnahme mit der Geschädigten aufgrund der vorliegenden Beweise nicht belegen könne. Auch beim verbreiten des Bildmaterials habe der Beschuldigte lediglich Bilder verwendet, welche ohnehin im Internet frei verfügbar seien. Beleidigungen oder Bedrohungen könnten in den Veröffentlichungen des Angeklagten nicht ausgemacht werden, lediglich ein unterschwelliges „Luft machen“. Aus diesem Grund wurde eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung beantragt.
Zum Schluss unterstrich der Angeklagte, dass er jetzt über 500 Kilometer entfernt wohne und ihm „Rottweil mittlerweile egal“ sei.
Freiheitsstrafe auf Bewährung
Richterin Würthner verurteilte den Uneinsichtigen aufgrund seiner hartnäckigen Nachstellungsversuche zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und die Zahlung des Betrages von 2000 Euro an die Staatskasse. Sie äußerte außerdem die Hoffnung, dass es schon aufgrund der räumlichen Distanz zwischen Angeklagtem und Geschädigter nun endlich zu einem Ende der Belästigungen kommen könne.