Neben den Vierbeinern lag der Fokus des KOD im Sommer vor allem auf Ruhestörungen, Falschparkern und Waffenkontrollen.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr ist in den vergangenen beiden Monaten verstärkt gegen Ruhestörungen vorgegangen. Das teilt die Stadt Lahr mit.
Besonders intensiv wurde die Stiftspassage ins Visier genommen, wo vermehrt Beschwerden über Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen eingegangen seien. Durch gezielte Streifen konnte der KOD potenzielle Störer abschrecken und wenn notwendig einschreiten, heißt es aus dem Rathaus. Mehrere Platzverweise wurden ausgesprochen. Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Lärmbelästigungen wurden zur Anzeige gebracht.
Stadt appelliert daran, Parkverbote einzuhalten
An heißen Sommertagen verstärkte der KOD seine Kontrollen am Terrassenbad und am Waldmattensee, um die Parksituation zu überwachen. Fahrzeuge, die Feuerwehrzufahrten blockieren und unrechtmäßig auf Behindertenparkplätzen parken, wurden konsequent abgeschleppt. Die Stadt appelliert, unbedingt die Halte- und Parkverbote einzuhalten.
Um der unkontrollierten Vermehrung von nicht kastrierten Katzen in bestimmten Wohngebieten entgegenzuwirken, arbeitet der KOD mit dem Tierheim zusammen. Dabei seien auch Katzen eingefangen und medizinisch versorgt worden.
Der KOD wurde zusammen mit der Lahrer Polizei zu einem Brand in einem Container in der Obdachlosenunterkunft in der Karl-Kammerer-Straße gerufen. Durch regelmäßige Kontrollen in den Obdachlosenheimen möchte der KOD sicherstellen, dass die Bewohner die Hausordnung einhalten.
Im Juli nahm der KOD zudem acht unangemeldete Waffenaufbewahrungskontrollen vor. Dabei schauten sich die Mitarbeiter die Aufbewahrung näher an. Sie überprüften, ob die Waffen sicher verschlossen, alle Waffen angemeldet sind und die Munition getrennt von den Waffen aufbewahrt wird. Die meisten Waffenbesitzer gehen vorbildlich mit ihrer Verantwortung um, zieht der KOD Bilanz. Dennoch wurden auch bei den Kontrollen Mängel festgestellt. Einzelnen Waffenbesitzern sei beispielsweise nicht bewusst gewesen, dass auch ein abnehmbarer Lauf einer Waffe sicher verwahrt werden muss.
Im ruhenden Verkehr ahndete der KOD im Juli 1300 und im August 904 Verstöße.