Der Durst nach Bier und jugendlicher Übermut hat drei jungen Meßstettern Strafen eingebracht. (Symbolfoto) Foto: Syda Productions – stock.adobe.com

Der Durst war offenbar unwiderstehlich, und die Quelle, an dem man ihn löschen konnte, schien unversieglich zu sein. Allerdings hatten die drei Zecher die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Jetzt ist sie nachgereicht worden – von der Justiz.

Meßstetten - Das Amtsgericht Albstadt hat drei junge Männer aus Meßstetten wegen mehrerer durchaus exotischer Diebstähle zu Geld- und Arbeitsstrafen verdonnert. Ihr Vergehen: Sie hatten Weihnachten 2019 auf recht eigentümliche Weise gefeiert – am ersten Feiertag waren zwei von ihnen durch die menschenleeren Straßen der Stadt geirrt und hatten dabei die Lösung für zwei Probleme gesucht: Erstens froren sie, und zweitens war der Wodka alle.

Als sie sich der Turn- und Festhalle näherten, kam ihnen eine Eingebung: Der jüngere von ihnen – er war damals 18 – hatte, da er keinen eigenen Schlüssel zur elterlichen Wohnung besaß, den Bund seiner Mutter mitgenommen, und an dem hing auch der Schlüssel zu ihrer Arbeitsstätte, eben der Turn- und Festhalle. Was lag näher als sich ein bisschen darin aufzuwärmen? Der Schlüssel passte, die beiden irrenden Ritter traten ein und stellten zur ihrer freudigen Überraschung fest, dass sie mit ihrem ersten Problem auch das zweite gelöst hatten. Denn was erblickten sie? Bier. Viele Kästen Bier.

Geteiltes Glück ist doppeltes Glück – die beiden riefen einen Kumpan an, der sich in der Nähe befand, der stieß zu ihnen, und gemeinsam leerten sie einen ganzen Kasten.

Anderntags war immer noch Weihnachten, die Drei kamen wieder; allerdings brachte der Dritte von ihnen diesmal nur Leergut zurück, eine Colaflasche, die er am Vortag als Wegzehrung mitgenommen hatte, und machte sich erneut davon. Er war auch beim dritten Zechgelage nicht dabei, das drei Tage später stattfand. Einen Schlüssel besaßen die beiden Kumpane diesmal nicht mehr, aber da sie beim zweiten Besuch vorsorglich den Notausgang offen gelassen hatten, war noch ein dritter Kasten fällig.

Beim vierten Versuch reißt der Glücksfaden

Beim vierten Versuch allerdings riss der Glücksfaden: Der Notausgang war verschlossen, das Kalkül, es würde schon niemand bemerken, dass Bier fehlte, nicht aufgegangen, das Duo aufgeflogen. Das war allerdings auch kein Wunder, denn mit dem Verwischen der Spuren hatten die Täter sich nicht allzu viel Mühe gegeben. Unter anderem war gleich am ersten Abend die Wodkaflasche liegen geblieben; die Aufräum- und Putzarbeiten kosteten die Stadt Meßstetten am Ende wohl mehr als das Bier, das geflossen war.

Vor Gericht zeigten sich die drei durstigen Herren geständig und reumütig. Der älteste, ein 26-jähriger Student, wurde zu 50 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt, der zweite, der Schlüsselherr, zu 30 Arbeitsstunden und 150 Euro Geldstrafe, in sechs Raten zahlbar ans Haus Nazareth. Auf ihn wurde, obwohl er zu Tatzeit bereits volljährig war, Jugendstrafrecht angewandt – er hat eine schwierige Kindheit und Jugend gehabt; das Gericht ging von verzögerter Entwicklung aus.

"Nicht mehr weit vom Jugendarrest entfernt"

Ähnlich liegt der Fall des Dritten, der zur Tatzeit erst 17, also auch im Sinne des Gesetzes Jugendlicher war. Doch obwohl er nur einmal mitgetrunken und danach jedes weitere Risiko gescheut hatte, fiel sein Urteil mit 25 Arbeitsstunden und 150 Euro fürs Leonberger Seehaus nicht wesentlich gnädiger aus als das des gleichaltrigen Freundes: Alle drei waren vorbestraft, der dritte und jüngste aber am einschlägigsten. Ihn – ebenso wie seinen gleichaltrigen Mittäter – entließ die Richterin mit einer eindringlichen Warnung: "Sie sind beide nicht mehr weit vom Jugendarrest entfernt."