Biber sind streng geschützt und können sich deshalb ungebremst an Wieselsbach, Kuchibach und Wolfsbach in VS gütlich tun. Doch könnte es wie in Bayern auch in Baden-Württemberg Ausnahmeregelungen geben, um die Biberzahlen zu begrenzen?
Die ersten Fragen gehen an die Untere Naturschutzbehörde im Schwarzwald-Baar-Kreis. Doch das Landratsamt verweist an das Regierungspräsidium Freiburg.