Die Biber erobern ihre ehemaligen Lebensräume zurück. Auf eigene Faust gegen sie tätig werden, empfiehlt sich allerdings nicht.
Arnold Trudel als Besitzer vom Säge- und Hobelwerk in der Unteren Mühle in Bergfelden war es in der Ortschaftsratssitzung wichtig zu wissen, wer die Spuren des Bibers, wie abgenagte Bäume, beseitige. Er fürchtet eine Überschwemmung seines Grundstückes.
Da war es mehr als praktisch, dass Carola Prantl von der Unteren Naturschutzbehörde in der Sitzung anwesend war. Doch zunächst erklärte Christian Stieler vom Büro Wald + Corbe: Wenn der Hochwasserschutz durch die Bauten des Bibers nicht mehr gewährleistet und mit Schäden durch Hochwasser an Gebäuden zu rechnen wäre, könnte das Büro eine Stellungnahme an die Unteren Naturschutzbehörde weitergeben, die sich dann auch darum kümmern werde.
Zusammenarbeit wichtig
Im Bibermanagement sei es notwendig zusammenzuarbeiten. Gemeinden und Städte könnten bei Gefahren für bauliche Anlagen in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und Genehmigung durch das Regierungspräsidium die Erlaubnis erhalten, gefährdende Biberdämme zu entfernen, hieß es in der Sitzung. Ob eine Gefährdung vorliege, werde durch das Umweltschutzamt und die Untere Naturschutzbehörde geprüft.
In Bergfelden seien Fraßspuren durch den Biber ersichtlich. Um den Schutz der Bäume kümmere sich bereits der ortsansässige Fischereiverein, informierte Carola Prantl. Durch überschwemmte Wiesen, abgenagte Bäume und Biberbauwerke mache sich das Tier bei der Bevölkerung bemerkbar.
Besonderer Schutz
Biberaktivitäten rufen in der Bevölkerung nicht unbedingt Freude hervor, denn wieder in seinem angestammten Lebensraum angekommen, gestalte der Biber seinen Lebensraum frei nach seinen Bedürfnissen. Das Tier stehe unter besonderem Schutz und schaffe als sogenannte Schlüsselart inzwischen selten gewordenen Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten, so Prantl.
Die natürliche Ausbreitung der Biber sei auch der Grund, warum es keine Verpflichtung zur Entschädigungszahlung für durch den Biber entstandene Schäden gibt. Dennoch unterstütze das Land Baden-Württemberg Betroffene durch Beratung und abgestimmte Förderungen.
Das droht beim Eingreifen
„Der Biber gehört zu den streng geschützten Tierarten. Auch seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten, zu denen meist die Biberdämme zählen sind streng geschützt“, erklärte Prantl.
Störung, Tötung des Tieres oder Zerstörung des Hauptlebensraumes sind mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen sanktioniert. Bereits die Beseitigung von Damminitialen, also dem beginnenden Dammbau, könne Konsequenzen nach sich ziehen.
Auf eigene Faust tätig zu werden, wenn man sich vom Biber gestört fühlt, sei also keine gute Idee. Stattdessen sollten Betroffene bei möglichen Konflikten mit dem Biber frühzeitig eine Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde in Anspruch nehmen.
Unter anderem Grundstücksbesitzer, Anwohner, Förster und Landwirte können kostenfrei Schutzmaterial für ihre Bäume unter naturschutz@landkreis-rottweil.de beantragen sowie eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen.