Umweltversprechen sind ein gutes Verkaufsargument, rechtfertigen aber keine irreführende Werbung, meint Imelda Flaig.
Werbung mit Umweltversprechen ist eine heikle Sache, wie der Fall des Fruchtgummiherstellers Katjes zeigt. Nach jahrelangem Hickhack hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt, dass grüne Werbung transparenter werden muss. Das ist eine gute Entscheidung.
Katjes hatte damit geworben, dass die Produkte klimaneutral produziert würden. So weit, so gut. Doch Klimaneutralität ist ein weiter Begriff – und genau das ist die Krux an der Sache. Es könnte sein, dass in den Katjes-Fabriken keine CO2-Emissionen anfallen, es könnte aber auch sein, dass welche anfallen und Katjes den CO2-Ausstoß mit Klimazertifikaten verrechnet. Die bekommen Firmen, wenn sie Umweltprojekte finanziell unterstützen. Das war in der Werbung nicht ersichtlich. Ein Internetlink, der zu weiteren Informationen führte, reichte den Richtern nicht aus.
Ökomarketing oder Greenwashing?
Potenziellen Kunden reicht das im Übrigen auch nicht aus, denn Werbung sollte klar und verständlich sein, damit auch jeder weiß, was gemeint ist. Letztlich geht es doch um die Frage: Wo endet Ökomarketing – und wo beginnt Greenwashing, also dass Produkte umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie eigentlich sind?
Das Urteil bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und trifft auch andere Branchen und Unternehmen. Künftig müssen in der Werbung beim irreführenden Schlagwort „klimaneutral“ genauere Informationen angegeben werden. Das ist überfällig. Von mehr Klarheit profitieren doch alle. Wie wäre es mit einem Label, wenn die Produktion tatsächlich CO2-neutral ist? Die Rechtslage dürfte sich ohnehin bald verschärfen.