Wer die Kontrolle über eigene Daten verliert, kann Schadenersatz bekommen. Für manch einen Anwalt eröffnet sich ein neues Geschäftsfeld, kommentiert Christian Gottschalk.
Im Zuge der Diesel-Klagen ist dieses Verhalten zu einem dauerhaften Ärgernis geworden. Der Betrogene und der Autohersteller haben sich da durch die Instanzen gestritten – und kurz bevor das höchste deutsche Zivilgericht eine entscheidende Rechtsfrage klären konnte, gab es einen Vergleich. Das bedeutet: kein Urteil, das in Tausenden von gleich gelagerten Fällen hätte helfen können. Um diesen Zustand zu beheben, hat die Ampelkoalition das Leitentscheidungsverfahren ersonnen. Das ist erst wenige Wochen alt, nun hat es der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals angewendet. Nicht für Autokäufer, sondern für Facebook-Nutzer, deren Daten geklaut worden sind. Es ist eine in mehrfacher Hinsicht historische Entscheidung.
Zur Summe äußert sich das Gericht nicht
Der BGH ist der Ansicht, dass Verbraucher schon dann ein Recht auf Schadenersatz haben, wenn sie die Kontrolle über die eigenen Daten verlieren. Das ist für Facebook und Co ein harter Schlag. Dass mit den Daten Unfug getrieben wird, ist gar nicht notwendig, die Unternehmen können auch so zur Kasse gebeten werden. Bei der Entschädigungssumme hat der BGH eine Klarheit wie bei der Rechtsauslegung vermissen lassen. Die Vorinstanz muss noch einmal ran.
Datenschutzgrundverordnung bietet Schutz
Für Tausende von anderen Verfahren, die in den unteren Instanzen noch einer Entscheidung harren, gibt dieses Urteil die Richtung vor. Es basiert auf der Datenschutzgrundverordnung, die inzwischen seit sechs Jahren gilt und nicht immer nur mit Jubelarien begleitet wurde. In der Praxis ist das Urteil nicht nur für Facebook relevant. Die hohen Voraussetzungen für den Datenschutz gelten auch für andere Anbieter. Eine geschäftstüchtige Anwaltsindustrie wird helfen, die Unternehmen an ihre Pflichten zu erinnern.