Drohmails gingen an etliche Unternehmen. Der Erpresser muss nun hinter Gitter. (Symbolfoto) Foto: © lensw0rld – stock.adobe.com

Er war im Oktober wegen einer Vielzahl von Erpressungsversuchen zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision gegen den aus Tuttlingen stammenden Angeklagten verworfen.

Kreis Rottweil/Tuttlingen - Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24. Februar die Revision eines im Jahr 1987 geborenen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit gegen ein Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. Oktober 2020 als unbegründet verworfen, teilt das Gericht mit.

Das Landgericht Rottweil hatte den Angeklagten wegen versuchter Erpressung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Hohe Geldbeträge gefordert

Es galt als gesichert, dass der Angeklagte an Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende größerer Unternehmen Erpresserbriefe per Post verschickt hatte, außerdem an eine Vielzahl von Empfängern, darunter Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Bürgermeister, Fußball-Bundesligavereine, Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, Freizeitparks, E-Mails mit Drohtexten. Darin forderte er jeweils hohe Geldbeträge. In keinem Fall wurde tatsächlich eine Zahlung geleistet.

Die Vorlagen für die Mails und Erpresserbriefe hatte sich der Mann aus dem Darknet besorgt. Er soll zwischen Dezember 2019 und Januar 2020 gedroht haben, Krankheitserreger freizusetzen oder kompromittierende Bilder zu veröffentlichen. Insgesamt wurden ihm 39 in Fällen versuchte räuberische Erpressung zur Last gelegt. Der 32 Jahre alte Angeklagte hatte die Taten zu Beginn des Prozesses eingeräumt.

Während die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren forderte, plädierte die Verteidigung für eine Strafe von knapp über zwei Jahren. Das Urteil des Landgerichts Rottweil ist damit rechtskräftig.