Katjes wirbt damit, dass seine Fruchtgummis klimaneutral produziert werden – dabei zahlt das Unternehmen lediglich einen Ausgleich auf seine Emissionen. Das ist nicht das gleiche und muss kenntlich gemacht werden, urteilt nun der Bundesgerichtshof.
Der Fruchtgummi-Hersteller Katjes darf weiter damit werben, dass seine Produkte klimaneutral produziert werden. Er muss aber klarstellen, dass er selbst nicht CO2-frei produziert, sondern lediglich seine CO2-Ausstöße durch Zahlungen kompensiert. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil, das für alle Hersteller in allen Branchen gilt - bis es 2026 eine gesetzliche Neuregelung gibt.
Der deutsche Süßwarenproduzent Katjes bewarb seine Produkte damit, dass er seit 2021 „klimaneutral“ produziert. Damit war gemeint, dass Katjes Klimaschutzprojekte etwa zur Aufforstung oder zum Waldschutz außerhalb des Unternehmens finanziert. Katjes arbeitete dabei mit dem Unternehmen Climate Partner zusammen, das die Klimaprojekte betreute und zertifizieren ließ. Weitere Informationen erhielten die Kunden, wenn sie einen QR-Code scannten oder die angegebene Webseite von Climate Partner aufriefen.
Gegen diese Werbung klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, ein von der Wirtschaft getragener Abmahnverein. Die Verbraucher würden irregeführt, so die Klage, weil sie glauben, dass Katjes selbst klimaneutral produziert. Dies benachteilige auch Unternehmen, die in die eigene klimafreundliche Produktion investieren, statt nur fremde Projekte zu unterstützen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düssseldorf lehnte im Juli 2023 die Klage gegen Katjes ab. Die Verbraucher wüssten, dass es verschiedene Wege gebe, eine ausgeglichene Klimabilanz zu erzielen. Wie Katjes konkret agiert, sei für die Kunden auch nachvollziehbar, weil sie sich über den QR-Code und die angegebene Webseite informieren können. Die Wettbewerbszentrale ging dagegen in Revision zum BGH.
BGH bezeichnet Katjes-Werbung als „irreführend“
Die BGH-Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, denn andere Gerichte hatten deutlich strenger geurteilt als das OLG Düsseldorf. So hatte das Landgericht Karlsruhe ebenfalls im Juli 2023 der Drogeriekette dm die Werbung mit dem Merkmal „klimaneutral“ verboten. Ein Waldprojekt, dessen Existenz nur bis 2040 garantiert ist, könne den Ausstoß von CO2 nicht verlässlich und dauerhaft kompensieren, weil das CO2 in der Atmosphäre jahrhundertelang wirken wird.
So streng war der BGH nun nicht, auch wenn er der Klage der Wettbewerbszentrale stattgab. Der BGH bezeichnete die frühere Katjes-Werbung zwar als „irreführend“, weil sie zuwenig Informationen enthielt. Die Werbung mit dem mehrdeutigen Begriff „klimaneutral“ bleibt künftig jedoch auch dann erlaubt, wenn die Neutralität nur durch Kompensationszahlungen an Klimaschutzprojekte hergestellt wird. In diesem Fall verlangt der BGH aber immerhin, dass dies künftig in der Werbung selbst erläutert wird. Die Nutzung von QR-Codes und der Verweis auf Webseiten reicht offensichtlich nicht mehr aus. Die Klimaneutralität sei für viele Verbraucher von „erheblicher Bedeutung“, so der Vorsitzende Richter Thomas Koch, deshalb müsse darüber eindeutig kommuniziert werden.
Doch schon in zwei Jahren wird sich die Rechtslage wieder ändern. Dann ist es ausdrücklich verboten, mit Klimaneutralität zu werben, wenn dies ganz oder vor allem auf Kompensationen beruht. Dies ergibt sich aus der EU-EmpCo-Richtlinie, die in diesem Jahr beschlossen wurde. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the green transition“ (Befähigung der Verbraucher für den grünen Wandel). Die Richtlinie wird in Deutschland wohl durch eine Ergänzung im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Der Bundestag hat dazu bis März 2026 Zeit. Ab September 2026 muss das Verbot gelten. Dann darf zwar immer noch mit Kompensationszahlungen geworben werden, die Produkte dürfen aber nicht mehr als „klimaneutral“ bezeichnet werden.
EU-Richtlinie gegen Greenwashing in Werbung geplant
Zusätzliche Vorgaben für die Werbung wird eine geplante weitere EU-Richtlinie über Umweltaussagen bringen. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass jede Umweltaussage in der Produktwerbung vor der Veröffentlichung von unabhängigen externen Sachverständigen überprüft und zertifiziert werden muss. Auch damit soll verhindert werden, dass Unternehmen so genanntes Greenwashing betreiben, sich also umwelt- und klimafreundlicher darstellen als sie es sind. Die Verhandlungen über diese zweite EU-Richtlinie stehen aber noch am Anfang. Wann die Richtlinie mit welchem Inhalt beschlossen wird, ist noch offen. Der Wettbewerbszentrale geht der Vorschlag zu weit. Die Genehmigung von Werbeaussagen sorge nur für überflüssige Bürokratie, sagte Präsidiumsmitglied Reiner Münker in Karlsruhe.