Die Haftstrafe wegen einer Geiselnahme von Polizisten im Polizeirevier Albstadt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil bestätigt.
Das Landgericht hatte den Angeklagten am 17. Dezember 2024 zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Hinzu kommt eine Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro, außerdem eine weitere Strafe von neun Monaten wegen eines früheren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
Der 42-jährige Angeklagte war Ende Juni 2024 alkoholisiert auf das Polizeirevier in Albstadt gekommen. Der Mann war laut Landgericht Hechingen überzeugt davon, dass ein Mitbewohner der Obdachlosenunterkunft, der zuvor verhaftet worden war, sein Zimmer verwüstet hatte.
Der Angeklagte drohte im Revier mit einer angeblich mitgeführten Handgranate, wollte zu seinem Mitbewohner, führte laut Staatsanwaltschaft einen Sicherungssplint in seiner Jackentasche mit sich, der mutmaßlich von einem Feuerlöscher stammte.
Die Polizeibeamten nahmen die Drohung ernst. „Während des etwa 30-minütigen Aufenthalt im Polizeirevier in Albstadt waren die Beamten in großer Angst, da sie die Situation als lebensbedrohlich einschätzten. Erst später erkannten sie, dass der Angeklagte keine echte Handgranate bei sich führte“, so die Staatsanwaltschaft.
Der Vorfall belastete die Polizeibeamten demnach psychisch erheblich; einer von ihnen leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig.