Der Mann ist mit der Revision am Bundesgerichtshof gescheitert und muss nun seine Haftstrafe antreten. Er hatte unter anderem ein Mädchen vergewaltigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision gegen ein Hafturteil für einen Freiburger Polizeibeamten vom vergangenen Oktober verworfen.
Das Urteil wurde lediglich dahingehend abgeändert, dass eine als Einzelstrafe verhängte Geldstrafe gestrichen wurde. Dort habe das Landgericht das rechtliche Verhältnis zwischen den einzelnen Taten fehlerhaft bewertet, so BGH-Sprecher Kai Harmsdorf. Das ändere aber nichts mehr am Schuldspruch als solchen gegen den damals 52 Jahre alten Familienvater, der als Hobby- und Modefotograf für seine Dienste warb und 2016 pornografische Fotos von einer 12-Jährigen erstellt hatte.
Eltern vertrauten dem Polizisten
Der Kontakt zu dem Mädchen war einfach für den Angeklagten: Das Mädchen war die Schwester eines Klassenkameraden seines eigenen Sohnes. Die Eltern vertrauten dem Mann blind, als er ihnen anbot „modische Fotos“ von ihrer Tochter zu machen. Doch dann nötigte er das Mädchen unter freiem Himmel zu eindeutigen, sexuellen Posen.
2018 hatte der Polizist eine damals 17-jährige bei einer Foto-Session in seinem Haus in Ihrigen am Kaiserstuhl zur Aufnahme von pornografischen Bildern genötigt und die Jugendliche dabei vergewaltigt. Die Tat ereignete sich im Keller in seinem Foto-Studio, während oben im Haus seine beiden eigenen Kinder anwesend waren. Außerdem fanden sich auf dem Computer des Polizisten Kinder- und Gewaltpornos.
Dafür hatte ihn das Landgericht Freiburg im vergangenen Jahr wegen Vergewaltigung und der Erstellung und des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert hatten.
Mann verliert durch Haft seine Pensionsansprüche
Mit dem Urteil des BGH wird der Freiburger Schuldspruch nun bestätigt und das Urteil wird rechtskräftig. Dem seit mehreren Jahren vom Dienst suspendierten Polizisten steht nun nicht nur der Haftantritt ins Haus, er verliert auch endgültig seinen Job als Beamter und seine Pensionsansprüche: Die ist ein rechtlich zwingender Schritt, wenn ein Polizist zu mehr als einem Jahr Gefängnis verurteilt wird.
In der Gerichtsverhandlung im vergangenen Herbst hatte sich der Angeklagte wenig schuldbewusst gezeigt und über die finanziellen Einbußen geklagt, die er als suspendierter Beamter zu erdulden habe. Gegenüber der Mutter eines seiner Opfer hatte er betont, dass er mit den pornografischen Bildern zwar übers Ziel hinausgeschossen sei, aber auch schöne modische Fotos von ihrem Kind gemacht habe.