Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt. Foto: Uli Deck/dpa

Das Urteil gegen einen 22-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes wurde vom Bundesgerichtshof geprüft – und eine Entscheidung getroffen.

Die 1. große Jugendkammer des Landgerichts Hechingen hatte am 7. März 2024 einen 22-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

 

Dem Angeklagten wurde laut Mitteilung vorgeworfen, auf einen früheren Freund mit einem Messer mehrfach eingestochen zu haben, wobei schwere Verletzungen im Bereich des Oberkörpers entstanden.

Der Geschädigte war eines Abends alleine in Sigmaringen zu Fuß unterwegs gewesen und wurde von dem Angeklagten derart überrascht, dass er sich gegen den Messerangriff nicht wehren konnte.

Ins Gesicht gepinkelt

Hintergrund war, dass der Geschädigte ein paar Tage zuvor den betrunkenen Angeklagten, der auf einer Parkbank lag, ins Gesicht gepinkelt hatte, dies gefilmt und das Video gepostet hatte, was den Angeklagten massiv gekränkt hatte.

Trotz der schweren Verletzungen konnten Freunde des Geschädigten zur Hilfe eilen und Rettungskräfte alarmieren, sodass der Geschädigte ärztlich versorgt und notoperiert werden konnte.

Aufgrund dessen überlebte der Geschädigte den Angriff. Der 20-jährige Freund des Angeklagten, der ihn am Tattag zum Tatort gefahren und ihn nach der Tatausführung erneut im Fahrzeug mitgenommen hatte um ihm die Flucht zu ermöglichen, wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und einer anderweitigen gefährlichen Körperverletzung verurteilt.

Dieser akzeptierte das Urteil. Der Angeklagte legte hingegen Revision ein, die durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2024 als unbegründet verworfen wurde. Das Urteil ist somit rechtskräftig