Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Freiburger Landgerichts bestätigt. Foto: Uli Deck/dpa

Der Simonswalder Femizid-Prozess ist endgültig abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen und die besondere Schwere der Schuld bestätigt.

Es ist mittlerweile fast achte Monate her, dass das Freiburger Landgericht einen damals 35-Jähriges wegen des Mordes seiner Ehefrau wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat.

 

Weil zwischendurch neue Beweise – mehr 50 000 Chatnachrichten aus den Jahren 2017 bis 2021 – auftauchten, verzögerte sich der Femizid-Prozess, der von großem öffentlichen Interesse begleitet war.

Nun ist klar: Das Urteil ist rechtskräftig. „Nach Verwerfung der Revision des Angeklagten durch den Bundesgerichtshof am 22. Januar 2026“ sei das Urteil nun rechtskräftig, teilte das Freiburger Landgericht am Dienstag mit.

Bundesgerichtshof musste Urteil auf Rechtsfehler prüfen

Gut eine Woche nach dem Urteil hatte der Angeklagte in dem Femizid-Prozess gegen das Urteil des Freiburger Landgerichts Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste daraufhin das Urteil aus Freiburg auf mögliche Rechtsfehler hin untersuchen.

BGH bestätigt das Freiburger Landgericht

Die Prüfung ist nun abgeschlossen und der heute 36-jährige Mann ist damit rechtskräftig verurteilt. Aufgrund der besonderen Schwere der Schuld ist damit eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich.

Ein Fall von abscheulicher Brutalität

Im Jahr 2024 hatte der Tunesier seine Frau in Simonswald (Landkreis Emmendingen) nahe Freiburg mit mindestens 50 Schlägen gegen den Kopf, den Oberkörper und die Extremitäten totgeprügelt. Dabei soll er unter anderem eine Bratpfanne, einem Baseballschläger und einem Axtstiel als Schlagwerkzeug genutzt haben.

Der Angeklagte (hier beim Prozess in Freiburg mit einem seiner Anwälte) muss wegen Mordes ins Gefängnis. Foto: Ralf Deckert

Laut Anklage dürfte sich die Tat über mehrere Stunden hingezogen haben und war von extremer Brutalität geprägt. Das Gericht folgte am Ende mit seinem Urteilsspruch den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Gericht nimmt dem Angeklagten seine Sicht der Dinge nicht ab

Die beiden Verteidiger hatten auf Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit plädiert. Dafür gebe es aber trotz des Cannabis- und Tablettenkonsums des Angeklagten keine Hinweise, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei bei der Tat und danach bei klarem Verstand und fit gewesen. Das sei durch sein kontrolliertes Verhalten nach dem Mord nachweisbar, so das Gericht weiter.

Das Motiv des Mannes sei sein totaler Kontroll- und Besitzanspruch gegenüber dem Opfer gewesen, befand das Gericht. Im Verlauf des Femizid-Prozesses hatte der Angeklagte behauptet, er könne sich nicht erinnern und es tue ihm leid, was seiner Frau „geschehen“ sei. Das Gericht nahm dem Mann diese Sicht der Dinge aber nicht ab.