Die Bezahlkarte für Flüchtlinge wurde im Zollernalbkreis bereits Anfang April eingeführt. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Das Hamburger Sozialgericht hat diesbezüglich entschieden: Eine pauschale Bargeldbegrenzung von 50 Euro für Erwachsene und von 25 Euro für Kinder pro Monat kann nicht rechtssicher sein. Was das für den Zollernalbkreis bedeutet.

Gerichtsurteile in Nürnberg und Hamburg haben in Einzelfällen – beispielsweise bei Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern – die Bezahlkarten für Geflüchtete gekippt. Hat das auch Folgen für das Bezahlkarten-Konzept im Zollernalbkreis?