In einem Impfpass ist der Eintrag einer Erstimpfung gegen das Coronavirus zu lesen. Dieser Pass ist echt. Foto: Liebau

Mit einem gefälschten Impfpass wollte sich ein 39-jähriger Mann am Dienstag gegen 16.30 Uhr in einer Furtwanger Apotheke digitale Zertifikate über vermeintlich erhaltene Covid-19-Impfungen erschleichen

Furtwangen - Wie die Polizei mitteilt, kam den Angestellten der Apotheke die Einträge im Impfpass unecht vor, weshalb sie die Ordnungshüter verständigten. Der Mann verließ daraufhin die Apotheke, den Pass ließ er zurück. Pech, denn für den Mann wird das Ganze ein juristisches Nachspiel haben. Die Polizei ermittelt nämlich nun wegen Verdachts der Urkundenfälschung.

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Vorkommen dieser Art sind kein Einzelfall. Im Internet kursieren gefälschte Impfausweise. Im so genannten „Darknet“, einem geheimen Teil des Internets, kann man diese sogar von Kriminellen erwerben. Der Gesetzgeber hat nun reagiert. Seit dem 24. November gibt es neue rechtliche Bestimmungen. So heißt es im Paragraf 279 Strafgesetzbuch (StGB): „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, sofern die Tat nicht wegen anderer Vorschriften sogar „mit schwererer Strafe bedroht ist“.