Über fünf Betrugsverfahren richtete das Amtsgericht Villingen bereits im Mai 2023. Nun stand der Verurteilte wegen den selben Fällen vor dem Landgericht in Rottweil. Grund dafür ist ein Berufungsantrag. Nun sitzt er auf zusätzlichen Gerichtskosten.
Ein bereits wegen gewerbsmäßig handelnden Betrugs verurteilter Mann stand nun vor dem Landgericht in Rottweil. Er hat gegen sein Urteil des Amtsgerichts Villingen aus dem Mai 2023 Berufung eingelegt.
Die Strafkammer hatte in diesem Berufungsverfahren allein die Würdigung der fünf Betrugsstraftaten – bei denen der 36-jährige Angeklagte den Geschädigten einen hohen vierstelligen Geldbetrag schuldig blieb – im Zusammenhang mit der daraus resultierenden Strafzumessung vorzunehmen. Die Tatorte hatten sich damals zwischen Oktober und November 2019 auf Brigachtal, Friedrichshafen und Donaueschingen verteilt.
Der heute als Arbeiter in einem Forstbetrieb angestellte Angeklagte und sein Verteidiger begründeten ihren Berufungsantrag mit nicht ausreichend gewürdigten Umständen, die den übermäßigen Alkoholkonsum des Angeklagten zur Tatzeit betrafen. Sie beantragten eine Verringerung der durch das Amtsgericht Villingen-Schwenningen verhängten Bewährungsstrafe.
Angeklagter steht dem Gericht Rede und Antwort
Mit fester und tiefer Stimme antwortete der körperlich kräftig wirkende 36-Jährige dem Gericht und ging dabei auch keiner Frage aus dem Weg. Sein Geständnis hatte er bereits vor dem Amtsgericht abgelegt und so lag der Schwerpunkt seiner Befragung durch den Vorsitzenden Richter auf die persönlichen Verhältnisse und seine Lebensgestaltung im Jahr 2019, als die Betrügereien stattgefunden hatten.
Schwierige Verhältnisse zeichnen seinen Lebensweg
Seine Kind- und Schulzeit hatte der Angeklagte in Königsfeld verbracht, ehe er sich nach einer abgebrochenen Bauhandwerkslehre mit einem Hausmeisterservice selbstständig machte. Im Jahr 2009 musste er dann Insolvenz anmelden.
Nach einer geschiedenen Ehe und gescheiterten Beziehungen, aus denen drei minderjährige Kinder hervorgingen, hatte er wohl im Jahr 2019 immer wieder exzessiv zum Alkohol gegriffen. In diesem Jahr war es dann zeitgleich zu den Betrugsstraftaten gekommen.
Begleichungen von Rechnungen missachtet
Als Geschäftsführer einer Gebäudereinigung in Deißlingen hatte er bei einem Handwerksbetrieb in Brigachtal diverse Reparaturaufträge erteilt und war in der Folge jeweils der Begleichung der Rechnungsbeträge schuldig geblieben. In Friedrichshafen hatte er einen Holder-Traktor für 8500 Euro gekauft und bereits eine Woche später für 5500 Euro weiterverkauft, ohne zuvor dem Traktorverkäufer den vollen Kaufpreis entrichtet zu haben. Letztlich war er noch einem Arbeitnehmer, der bei der Gebäudereinigung kurzfristig angestellt war, den Monatslohn schuldig geblieben.
Für jede Einzeltat hatte der 36-Jährige vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Monaten angerechnet bekommen, die sich in Summe auf 33 Monaten addierten und daraus schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung errechnet wurde. „Diese Berechnung muss man als unterste Stufe eines Strafmaßes einordnen und dies trotz ihrer einschlägigen Vorstrafen“, so der Vorsitzende Richter.
Zusätzliche Gerichtskosten für den Verurteilten
Des Weiteren bewertet Geiger, dass sich im amtsgerichtlichen Urteil die exzessive Alkoholabhängigkeit des Angeklagten ausreichend bewertet wiederfindet und als Strafmilderung auch angeführt wurde.
Nach diesen Hinweisen der Kammer zog sich der Verteidiger mit seinem Mandanten kurz zur Beratung zurück, um danach dem Gericht mitzuteilen, dass die Verteidigung die eingereichte Berufung zurückzieht und sein Mandant das Urteil des Amtsgerichts akzeptiert.
Letztlich bleibt, dass der 36-Jährige jetzt noch seine eigenen Auslagen und die Kosten dieses Verfahrens selbst tragen muss. Somit bleibt nach Rückzug der Berufung die Strafe des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen bestehen.