Eine Frau aus Melchingen wurde um vierstelligen Betrag betrogen. (Symbolfoto) Foto: Hildenbrand

Um einen vierstelligen Geldbetrag ist eine Frau aus Melchingen am Sonntag betrogen worden.

Die Geschädigte hatte zunächst eine SMS von einer unbekannten Handynummer erhalten, in der sich der Absender als ihr Kind ausgab und um Zusendung einer WhatsApp-Nachricht bat.

 

In der folgenden Kommunikation über den Messengerdienst gab sich der Absender als Sohn der Frau aus und gaukelte ihr vor, dass sein bisheriges Handy in die Toilette gefallen und daher nicht mehr voll funktionstüchtig sei.

Der Betrüger gab vor, eine dringende Rechnung begleichen zu müssen und forderte sie auf, das Geld zu überweisen.

Im Glauben, mit ihrem Sohn zu kommunizieren, tätigte die Geschädigte die Transaktion. Später flog der Betrug auf.

Die Polizei rät:

  • Wenn Sie von vermeintlichen Angehörigen oder Bekannten unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.

  • Fragen Sie immer bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Telefonnummer nach.

  • Forderungen nach Geldüberweisungen über WhatsApp oder andere Messengerdienste sollten Sie immer misstrauisch machen und überprüfen.

  • Ist diese Forderung zudem noch mit der Bitte um eine Echtzeitüberweisung verbunden, werden Sie betrogen. Das Geld ist in der Regel unwiederbringlich verloren!

  • Stellt sich heraus, dass Sie betrogen wurden, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Löschen Sie keinesfalls den Chatverlauf.

Weitere Tipps und Informationen finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/messenger/