Mangelhafte Ware oder ohnehin die Absicht, die Rechnung nicht bezahlen zu wollen? Die Staatsanwaltschaft sieht den Betrug als erwiesen an, das Gericht in Oberndorf hat Zweifel.
Im Juli 2023 habe die selbstständige 39-Jährige bei einem Unternehmen in Villingen-Schwenningen bedruckte T-Shirts und Visitenkarten im Wert von 211,39 Euro für ihr Unternehmen bestellt. Diese Waren seien dann geliefert worden, allerdings habe sie nicht bezahlt, so der Vorwurf. Ebenfalls angeklagt war ihr 32-jähriger Ehemann, der auch im Unternehmen seiner Frau tätig ist und mit dem 52-jährigen Geschädigten Kontakt hatte.