Die Nicht-Lieferung von medizinischen Handschuhen ist Thema des Verfahrens. (Symbolfoto) Foto: Kästle

Vor dem Landgericht Hechingen ist am Montag der Prozess gegen ein Ehepaar aus Albstadt fortgesetzt worden, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, ein österreichisches Unternehmen um mehr als zwei Millionen Euro geprellt zu haben.

Albstadt - Der Ehemann, ein 31-jähriger Albstädter, soll den Österreichern im Sommer des vergangenen Jahres 600.000 Packungen mit medizinischen Handschuhen angeboten und dafür eine Anzahlung von 2,06 Millionen Euro kassiert haben. Das Verwerfliche daran: Die Handschuhe wurden nie geliefert, weil es sie gar nicht gab.

Warenprüfung umgangen

Der Angeklagte soll vielmehr in Pandemiezeiten, in denen man Geschäftsreisen tunlichst vermeidet und an die Stelle persönlicher Geschäftskontakte digitale getreten waren, die Chance gesehen haben, seinem Kunden die Existenz eines Lieferanten in der Türkei vorzutäuschen.

Ein Strohmann, so die Anklage, habe dem Kunden die 600.000 Handschuhpackungen zum Preis von 4,14 Millionen Euro angeboten; die vereinbarte Warenprüfung durch ein unabhängiges Prüfunternehmen hätten die beiden Betrüger umgangen, indem sie den Prüftermin kurzfristig absagten und dabei vorgaben, der österreichische Auftraggeber zu sein. Diesem wiederum sollen sie einen gefälschten Prüfbericht übermittelt haben, worauf er pflichtgemäß die Hälfte der Auftragssumme auf ein türkisches Konto der mitangeklagten Ehefrau überwies.

Kein Geständnis

So lautet die Anklage. Was sagen die beiden Angeklagten zu ihrer Verteidigung? Bisher nichts – auch am zweiten Verhandlungstag machten die Eheleute keine Angaben zur Sache, sondern lediglich zur Person, und auch diese nur schriftlich: Der Anwalt des Ehemanns verlas eine Art Lebenslauf seines Mandanten, und die Rechtsvertreterin seiner Frau eine Auflistung von deren wichtigsten Lebensdaten in Stichworten. Selbst äußern mochten sich die beiden nicht, und dabei wird es aller Voraussicht nach auch am dritten Verhandlungstag bleiben.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten stellte für diesen Termin einen weiteren Text seines Mandanten in Aussicht – diesmal zur Sache, doch welchen Inhalts, das bleibt abzuwarten: Wie der Angeklagte durch seinen Anwalt zu Protokoll gab, sah er sich am Montag nicht in der Lage zu einem Geständnis in der Betrugssache.

Die Staatsanwältin sagt "Nein" – der Prozess bleibt in Deutschland

Seiner Frau ging es ähnlich; auch ihre Anwältin kündigte für den nächsten Verhandlungstag schriftliche Einlassungen an.

Sehr ertragreich war der zweite Verhandlungstermin also nicht; der Teil, der öffentlich verhandelt wurde, nahm folgerichtig weniger als eine Stunde in Anspruch – "brutto" sah die Sache anders aus: Gericht, Staatsanwältin und Verteidigung zogen sich für eine gute Stunde zu einem sogenannten Rechtsgespräch zurück, das nichtöffentlich geführt wurde. In ihm schlug, wie später bekanntgegeben wurde, die Verteidigung eine Verlegung des Verfahrens in die Türkei vor, wo ebenfalls Anklagen anhängig sind. Die Staatsanwältin lehnte dieses Ansinnen ab; der Prozess bleibt in Deutschland und geht am 29. März um 9.15 Uhr weiter.

Neben dem Betrug wirft die Staatsanwaltschaft dem Ehepaar übrigens noch weitere Delikte vor. Es soll für einen Computerbetrug, bei dem einem mit vermeintlich lukrativen Anlageoptionen geköderten arglosen Opfer mehrfach fünfstellige Summen abgeluchst worden waren, ihr Konto als Zwischenstation zur Verfügung gestellt haben.

Ferner werden dem Ehemann Körperverletzung, Beleidigung sowie illegaler Waffen- und Drogenbesitz vorgeworfen.