Mit Schnelltests während der Pandemie wurde im großen Stil Betrug betrieben – auch im Wiesental. Foto: Gerald Nill

Wie ein Schwerverbrecher in Handschellen und mit Fußfesseln wurde ein 52-jähriger Rumäne im Amtsgericht Säckingen vorgeführt. Die Anklage lautete auf Betrug mit Corona-Testcentern.

Zunächst sah der Fall aus den Wirren der Corona-Pandemie wie ein riesiger gewerbsmäßiger Betrugsfall aus, der dem Angeklagten alleine zur Last gelegt wurde. Fast eine halbe Million Euro wurden betrügerisch durch fingierte Covid-Tests abgerechnet und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zahlte. Am Ende kam der Mann mit einer Bewährungsstrafe davon.

 

Während des Verfahrens an zwei Verhandlungstagen wurden allen Verfahrensbeteiligten klar: Der Beschuldigte wirkte lediglich als Strohmann. So sah es letztlich auch Staatsanwalt Pascal Attrodt. Er rückte nach Abschluss der Beweisaufnahme in seinem Plädoyer von der Anklage auf „gewerbsmäßig Betrug“ in Alleintäterschaft ab und verringerte auf „Beihilfe zum Betrug in einem besonders schweren Fall“.

Richterin Stefanie Hauser fasste die Ereignisse aus dem Wiesental noch einmal zusammen. Unstrittig sei, dass der Rumäne in Zell ein Gewerbe auf seinen Namen angemeldet habe, um dadurch drei Container in Lörrach und Zell für Testcenter anzuschaffen. Ebenfalls unstrittig sei, dass der Verdächtige ein Konto bei der Volksbank Dreiländereck eröffnete, auf das die Überweisung der Kassenärztlichen Vereinigung fließen sollte. Und der Mann, der seinerzeit in Schopfheim wohnte, stellte auch seine Anschrift und damit seine Identität für die letztlich betrügerischen Machenschaften zur Verfügung.

Hintermänner betrieben weitere Testcenter

Immer mehr kristallisierte sich aber heraus, dass der 52-jährige zwei Hintermänner hatte, die bereits mehrere Corona-Testcenter betrieben, um Geld für nie geleistete Tests bei der KV abzuzocken.

Als Schadenssumme stand alleine für die drei Test-Container eine knappe halbe Million Euro im Raum. Nach der Überweisung habe der Beschuldigte mit den Komplizen unverzüglich den Geldbetrag an diversen Geldautomaten im ganzen Wiesental abgehoben, berichtete die Richterin. Der Staatsanwalt verglich dieses Vorgehen in seinem Plädoyer mit einer „Räuberbande“, die von Automat zu Automat zog, um die Beute abzuheben.

Allerdings händigte der Beschuldigte das Geld unmittelbar an die beiden Drahtzieher aus. Er selbst, so gab er zu, sollte als Lohn für seine Mithilfe 50 000 Euro zum Kauf einer Wohnung in Rumänien erhalten. Über den Verbleib von über 300 000 Euro gab es während des Verfahrens keine Aufschlüsse, lediglich die letzte Tranche konnte gerettet werden, weil die Bank den Braten roch und das Konto sperrte. Auch die 50 000 Euro Lohn sind wohl nicht geflossen.

Am zweiten Verhandlungstag konnte Richterin Hauser eine entscheidende Wendung mitteilen. Der Angeklagte packte kurz vor der Urteilsverkündung in der Justizvollzugsanstalt Waldshut aus, nannte Ross und Reiter. Dem Strohmann wurde abgenommen, dass die Drahtzieher der Betrügereien in großem Stil zwei andere Täter sind, die sich in einem anderen Verfahren in Lörrach verantworten müssen.

In seinem Plädoyer sagte Staatsanwalt Pascal Attrodt, dass es glaubhaft sei, dass der Beschuldigte nie selbst in den Testzentren gearbeitet und sie auch nicht betrieben habe. Er habe aber wesentliche Hilfen zur Unterstützung der Tat geleistet. Attrodt deutlich: „Der Angeklagte wusste, dass die Testzentren nicht regulär betrieben werden.“ Dass es dort nicht mit rechten Dingen zuging, nahm er billigend in Kauf.

Im letzten Moment ausgepackt

Strafmildernd sei zu werten, dass der Beschuldigte im letzten Moment auspackte, vollumfänglich gestand und bei der Aufklärung der Taten der Hintermänner half.

Verteidiger Roger Straßberger knüpfte in seinem Vortrag nahtlos an und sagte, auch er sei überzeugt, sein Mandant wusste, „worum es geht“. Aus Sicht der Verteidigung sei es schwer, die Ahnungslosigkeit des Mannes zu glauben. Ihm sei klar, dass sein Mandant sich strafbar gemacht habe. Straßberger plädierte auf eineinhalb Jahre auf Bewährung.

Nach kurzer Beratung mit den beiden Schöffen schloss sich Richterin Hauser dem Plädoyer des Staatsanwalts an. Insbesondere die Aufklärungshilfe begründe die zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Sie habe durch das Verfahren eine Ahnung bekommen, was während der Wirren der Corona-Zeit im Landkreis Lörrach alles „gegangen“ ist. Sie sei überzeugt, dass der vorliegende Fall nur die Spitze eines Eisbergs organisierter Kriminalität sei. Dem Verteidiger, der strafmildernd anführen wollte, wie leicht es den Tätern gemacht wurde, hielt Hauser entgegen: „Was die Tat so verwerflich macht, ist, dass die Krisenzeit eiskalt ausgenutzt wurde.“ Am Ende sei der 52-jährige Rumäne genug gestraft, indem er mit internationalem Haftbefehl nach über zwei Jahren in Rumänien festgenommen, überführt und hier sechs Monate in U-Haft genommen wurde. Den Gerichtssaal verließ dieser als freier Mann, auch wenn er den finanziellen Schaden zu Lasten der Steuerzahler nie wird ersetzen können.