Im Gerichtsverfahren um eine angeklagte Pflegerin aus Balingen war diese Frage der Knackpunkt. Für die Richterin ist die Antwort klar.
Seit 30 Jahren ist die Angeklagte als Altenpflegerin beschäftigt. Mit der Pflege ihrer Schwiegermutter und einer weiteren Angehörigen beauftragte sie ihren Arbeitgeber, einem Pflegedienst mit Sitz in Rastatt.