Ungewöhnliche Konstellation in Rottweil: Gerichtsort gleich Tatort. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein Justizmitarbeiter wird wegen Untreue zu fast fünf Jahren Haft verurteilt. Doch wieso gelang es dem Mann, zwei Jahrzehnte lang Gerichtsgelder auf seine Konten zu lenken?

Rottweil - Bevor Rottweils Erster Staatsanwalt Frank Grundke zu seinem eigentlichen Plädoyer kommt, muss er erst einmal etwas klarstellen: Es sei keineswegs die gesamte Justiz, die in diesem Prozess auf der Anklagebank sitze, wie es verschiedentlich schon geheißen habe. Außer dem Angeklagten sei niemand aus dem Bereich des Rottweiler Landgerichts an den Taten beteiligt gewesen. Und das stimmt auch. Der 61-jährige Geschäftsstellenmitarbeiter der Zivilkammer, dem es gelungen ist, in den vergangenen 20 Jahren 666 000 Euro an Justizgeldern zu veruntreuen, handelte ohne die Hilfe von Kollegen. Allerdings sind ihm die Taten, die zu einem Teil bereits verjährt sind, nicht schwergemacht worden.

 

Monat für Monat gönnte sich der Angeklagte ein „zweites oder gar drittes Gehalt“, wie es der Richter Karlheinz Münzer nannte. „Kinderleicht“ sei es gewesen, das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip zu umgehen, stellte der Verteidiger fest. Für vier Jahre und zehn Monate muss der Mann ins Gefängnis.

Einfach Masche

Im Rottweiler Landgericht gehörte der 61-Jährige – seit 40 Jahren im Staatsdienst, seit 30 Jahren verbeamtet – zum Inventar. Keiner kannte sich so gut aus wie er. Man vertraute ihm. Und das machte er sich zunutze, wenn er angeblich Gelder aus überzahlten Prozesskostenvorschüssen an die Prozessbeteiligten zurückzuüberweisen hatte. So etwas kommt am Landgericht tausendfach jährlich vor. Doch um selbst an das Geld zu kommen, erfand der 61-Jährige neue Verfahrensbeteiligte, die obwohl sie nichts eingezahlt hatten, eine Rückzahlung erhalten sollten. Als Empfänger trug er die Kontonummern seiner Frau, seines offenbar ahnungslos auf den Philippinen lebenden Stiefsohns oder einer Verwandten seiner Frau ein. Die meist jungen Kolleginnen erteilten die erforderliche Freigabe nach oberflächlicher Prüfung. Nie hätten sie ihm zugetraut, dass er – der auch noch Personalratsvorsitzender war – sie hintergehen würde.

In einer ähnlichen Konstellation hätte das in jedem Landgericht und in jeder Behörde so funktioniert, vermutete Staatsanwalt Grundke. „Vertrauen bedarf einer Kontrolle“, sagte der Richter und forderte eine „kritische Aufarbeitung innerhalb der Behörde“. Das entsprechende Buchführungsprogramm des Landes benötige dringend ein Update. „Es kann nicht sein, dass man wie bei einer mechanischen Schreibmaschine neue Parteien eintragen und sie dann wieder auf inaktiv stellen kann“, sagte Münzer. So hätten die Kolleginnen den Betrug nur noch bei einem Blick in die Akten erkennen können. Der aber unterblieb, was zwar nicht den Regeln entspricht, aber auch durch eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen befördert worden sein dürfte. Darin wird lediglich die „Prüfung auf offensichtlich erkennbare Fehler“ vorgeschrieben. „Das greift zu kurz“, sagte Münzer. Es brauche automatisierte Kontrollen, auch um Fehleintragungen aus Versehen zu erkennen.

Finanzministerium sieht keinen Handlungsbedarf

So war es ein Zufall, dass die Taten aufflogen. Eine erfahrene Kollegin, die nach einer Beschwerde des Mannes über die zu hohe Arbeitsbelastung einige seiner Fälle übernommen hatte, stieß auf die erfundenen Prozessbeteiligten. Es liefen danach Prüfungen, ob es sinnvoll sei, das Vier-Augen-Prinzip auszuweiten und auch auf Vorgänge im Vorfeld der eigentlichen Auszahlung zu erstrecken, sagte der Sprecher des Landgerichts Thomas Geiger. „Die Sache ist im Fluss.“ Zuletzt hätten die Bezirksrevisoren darüber beraten, wie der Auszahlungsvorgang sicherer gemacht werden könne.

Auch bei der Landesoberkasse in Karlsruhe griffen keine Sicherheitssysteme. Die Behörde sei für die Zahlungsabwicklung zuständig. Eine inhaltliche Prüfung könne sie nicht vornehmen, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Finanzministeriums. Das Gericht forderte hingegen, auch dort ein Kontrollsystem zu installieren. Immer die gleichen Empfänger, immer glatte Beträge – „das hätte auffallen müssen“, sagte Richter Münzer. Dennoch wurde treu überwiesen.