Dem Hechinger Landgericht muss sich das Ehepaar am kommenden Freitag erneut stellen. Foto: Roth

Mit ihrer Firma auf der Tailfinger Langenwand – ein 43-Jähriger betrieb dort ein Unternehmen für Digitalbilder – und ihrem Geschäft in Mengen haben zwei Eheleute im Zeitraum von 2010 bis 2016 insgesamt 657 986 Euro am Fiskus vorbeigeschleust.

Albstadt-Tailfingen - Ein Ehepaar aus Tailfingen muss sich wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 657.986 Euro vor dem Landgericht Hechingen verantworten. Zum Auftakt der Hauptverhandlung äußerten sich die Angeklagten nicht zum Sachverhalt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-jährigen Ehemann vor, im Zeitraum von 2010 bis 2016 bewusst Umsätze seiner Firmen beim Finanzamt als zu niedrig angegeben zu haben. Seiner Ehefrau wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Aktiv war der Ehemann in zwei Städten: Seit dem Jahr 2000 habe er eine Einzelunternehmung zur Herstellung von Videofilmen und Digitalbildern auf der Tailfinger Langenwand betrieben. Ab dem Jahr 2008 widmete sich der Geschäftsmann der Organisation von Hochzeiten und anderen Ereignissen in der Veranstaltungsbranche. 2014 wechselte der Angeklagte den Standort seiner Firma und setzte die Steuerhinterziehung von Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer in Mengen im Landkreis Sigmaringen fort. Daher sind sowohl das Finanzamt Balingen – zuständig für den Firmensitz in Tailfingen – als auch das Finanzamt Sigmaringen – verantwortlich für das Mengener Geschäft – in den Fall involviert.

Inwieweit ist die Ehefrau in den Fall verstrickt? Vom 1. Juli 2006 bis zum 24. März 2011 war das Unternehmen des Ehemannes zum Schein auf seine Gattin angemeldet. Gegenüber Geschäftspartnern soll der Ehemann aber als Geschäftsführer der Firma aufgetreten sein, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Damit er die Umsätze verschleiern und damit die Steuern beim Fiskus umgehen konnte, verbuchte er die Gewerbeeinnahmen von 2010 bis 2015 auf zwei Bankkonten seiner Frau.

Mehrmals seien Mietkosten von Hallen für die Veranstaltungen sowie Rechnungen vom Catering-Service mit Essen und Getränken über die Konten der Frau abgebucht worden.

Laut Verteidigung hat die 52-Jährige zwar gewusst, dass ihr Mann Zugriff auf ihre Konten habe, doch sei sie unwissend darüber gewesen, was ihr Ehemann mit ihren Konten so treibe. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders – und unterstellt der 52-Jährigen aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Aus sechstelligen Umsätzen mach dreistellige Umsätze

26 Anklagepunkte verlas die Staatsanwältin. Mehrmals hat der Angeklagte die Umsätze seiner Firma in der Steuererklärung mit null Euro oder einen Geldbetrag im dreistelligen Bereich angegeben. Ein großer Unterschied, wenn die eigentlichen Umsätze zumeist im sechsstelligen Bereich lagen, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist.

Weitere Ergebnisse im Sachverhalt erhofft sich der Richter bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung am Freitag, 4. Juni. Dann sollen auch die zuständigen Finanzbeamten ihre Aussage vor dem Landgericht ablegen. Für den Fortsetzungstermin ist außerdem vorgesehen, dokumentierte Betriebsausgaben und sichergestellte Quittungen unter die Lupe zu nehmen. Eine abschließende Verurteilung des Ehepaares ist noch nicht in Sicht.