Die Betriebsprüfung in Baden-Württemberg wird ab Januar 2024 neu organisiert. Was der Grund dafür ist, was sich konkret ändert und welche Folgen dies für die Betriebe hat.
Neues Jahr, neue Betriebsklassengröße: Viele Betriebe in Deutschland werden ab dem kommenden Jahr die Klasse wechseln – und dann womöglich von einem anderen Finanzamt geprüft werden. Doch was steckt dahinter?
Bundesweit werden Betriebe anhand von drei Kategorien (Arbeitnehmerzahl, Bilanzsumme und Umsatzerlöse) einer von vier Größenklassen zugeordnet: Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe. Diese Klassen werden zum 1. Januar 2024 neu definiert. Viele Betriebe gehören dann einer anderen Größenklasse an als bisher. In Baden-Württemberg gibt es aktuell rund 1,14 Millionen Betriebe. Diese reichen von Einzelunternehmen bis hin zu Weltkonzernen wie Mercedes oder Bosch.
Neuorganisation als Reaktion auf Änderung der Betriebsklassengrößen
Das Land reagiert auf die sich ändernden Betriebsgrößenklassen, indem es die Betriebsprüfungsstellen ab dem 1. Januar 2024 neu aufstellt. Konkret werden die Amtsbetriebsprüfungsstellen, die bisher zuständig für kleinere Betriebe in ihrem Bezirk waren, in die Betriebsprüfungshauptstellen integriert. Diese hatten sich bislang auf die Prüfung von mittleren und größeren Betrieben konzentriert.
Dadurch soll verhindert werden, dass Betriebe, die bislang überregional von der Betriebsprüfungshauptstelle geprüft worden sind und kommendes Jahr die Größenklasse wechseln, ab dem 1. Januar 2024 von den Amtsbetriebsprüfungsstellen geprüft werden müssen.
Für Betriebsprüfung zuständiges Finanzamt kann wechseln
Doch was bedeutet die Reorganisation der Betriebsprüfungsstellen konkret für die Betriebe in Baden-Württemberg? „Grundsätzlich nichts“, schreibt die Oberfinanzdirektion Karlsruhe auf Anfrage unserer Zeitung. Lediglich das Finanzamt, welches für die Durchführung der Außenprüfung zuständig ist, könne sich ändern.
„Betriebsprüfungen, die bereits begonnen haben und bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen sind, werden von den bisherigen Prüfern fortgeführt“, heißt es. Doch im Einzelfall könne es auch bei derzeit noch laufenden Außenprüfungen zu einem Zuständigkeitswechsel kommen. In diesem Fall werden die betroffenen Unternehmen darüber schriftlich informiert.
Mehr als die Hälfte der geprüften Betriebe muss Steuern nachzahlen
Vergangenes Jahr prüften die Betriebsprüfungsstellen in Baden-Württemberg nach Angaben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe 24 433 Betriebe. Das entspricht 2,14 Prozent aller Betriebe im Land.
Demnach mussten rund 62 Prozent der geprüften Betriebe Steuern nachzahlen, wohingegen nur rund ein Prozent Steuern erstattet bekam.
Häufigkeit der Außenprüfung abhängig von Betriebsgrößenklasse
Wie häufig ein Betrieb geprüft wird, hängt von der Größenklasse ab, der er angehört. Während Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe nach Angaben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe „risikoorientiert“ und „präventiv“ geprüft werden, gibt es bei Großbetrieben fortlaufende Prüfungen.
Folglich finden bei kleineren Betrieben prozentual deutlich weniger Außenprüfungen statt als bei größeren Betrieben. Wechselt ein Unternehmen die Betriebsgrößenklasse, wirkt sich dies auch auf die Wahrscheinlichkeit aus, Jahr für Jahr geprüft zu werden.
Die Neuorganisation der Betriebsprüfung selbst hat dagegen keine Auswirkungen auf die Häufigkeit der Außenprüfungen für Unternehmen einer bestimmten Größe.