Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler stellt Kommunen vor Herausforderungen. Calw verabschiedete jüngst ein Konzept für die Stadt. Doch die Pläne werfen Fragen auf.
Wer bislang noch das maximale Betreuungsangebot für Grundschüler in Stammheim in Anspruch nimmt, wird ab September mitunter vor einer Herausforderung stehen.
Denn ab kommendem Schuljahr wird die Betreuungszeit – anders als jetzt – montags bis donnerstags um 16.30 und freitags um 15 Uhr enden. Bislang endet das Angebot in Stammheim um 17 Uhr. Ebenfalls Einschnitte stehen bei der Ferienbetreuung an (bisher 7 bis 17 Uhr, künftig 8 bis 16 Uhr).
Das Konzept
Doch die Veränderungen entspringen nicht der Willkür der Stadtverwaltung. Sondern dem Problem, ab September einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – einschließlich der meisten Ferientage – für alle Erstklässler erfüllen zu müssen. Ein Rechtsanspruch, der ab September 2029 für sämtliche Grundschüler gelten soll. Dies wiederum, das gab der Gemeinderat vor, solle angesichts knapper Kassen ohne zusätzliches Personal erfüllt werden.
Und so erstellte die Verwaltung ein Konzept, das für Stammheim Einschnitte bedeutet, andernorts aber Verbesserungen bringt. Beispielsweise ist geplant, künftig an allen Grundschulen eine Frühbetreuung ab 7 Uhr anzubieten.
Darüber hinaus wird es ab September nicht mehr nur in Heumaden und Stammheim, sondern auch auf der Westseite der Stadt, auf dem Wimberg, eine Nachmittagsbetreuung geben.
Die Ferienbetreuung soll indes in der Calwer Kernstadt zentral angeboten werden.
Ein Konzept, mit dem nicht alle Eltern einverstanden sind. Und das Fragen aufwirft. Auf Anfrage unserer Redaktion gab die Stadt Auskunft.
Die Ferienbetreuung
Eines der Probleme, das manche Eltern kommen sehen, betrifft die Verkehrssituation in der Innenstadt. Denn die zentrale Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder soll in die Erna-Brehm-Schule in der Badstraße verlegt werden. Eine Sackgasse. Wie sollen die Kinder dort hingelangen, ohne dass Verkehrschaos entsteht?
Tim Strobel, Leiter Stabstelle Strategie & Projekte bei der Stadt, führt dazu aus, die Verwaltung habe im Austausch mit Verkehrsbehörde und Polizei bereits ein Konzept erstellt. Dieses sehe etwa Kurzzeit-Haltezonen im Bereich der Schule vor, wobei die Verkehrsführung so organisiert werden solle, dass es nicht zu Stau und Wendemanöver in der Engstelle komme.
Zudem werde Eltern empfohlen, nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden – oder auch den gut angebundenen ZOB zu nutzen. Viele Kinder könnten – gegebenenfalls in Begleitung – öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Strobel streicht in diesem Zusammenhang nochmals die Argumente heraus, die für eine zentrale Ferienbetreuung sprechen würden: Indem Personal und Ressourcen an einem Standort (bislang sind es bis zu sechs) gebündelt seien, gebe es künftig keine Ausfälle oder Kürzungen mehr. In der Vergangenheit war das mancherorts immer wieder der Fall gewesen.
Die Betreuungszeit verlängere sich für viele Betroffene auf acht Stunden; an den meisten Schulen lag diese bisher meist bei sechs Stunden.
Darüber hinaus biete der Standort etwa durch die dortige Mensa, die Außenanlagen und die Nähe zu Sporthallen und Sportanlagen mehr Möglichkeiten als bisher.
Auch die Qualität der Betreuung, die bisher stark vom Standort abhängig gewesen sei, verbessere sich.
Warum nicht zwei Standorte?
Dennoch gibt es Stimmen, die sich zumindest eine Ferienbetreuung an zwei Standorten wünschen. Wäre das keine Option?
Aktuell nicht, erklärt Strobel – obgleich diese Variante geprüft worden sei. Aber: „Eine Aufteilung auf zwei Standorte hätte die genannten Synergieeffekte geschmälert. Insbesondere das Problem der Personaldeckung hätte sich nur verlagert“, erklärt der Stabstellenleiter.
Gebe es zwei Einrichtungen, müsste es entweder deutlich mehr Betreuer geben, was personell kaum leistbar sei, oder bei Personalmangel müsste doch eine der Einrichtungen zeitweise schließen.
Ähnliche Probleme seien mit Blick auf eine dann nötige doppelte Logistik (etwa Verpflegung, Schlüsselpersonen, Infrastruktur) zu erwarten.
Ein zentrales Angebot erlaube es hingegen, flexibel auf die Nachfrage zu reagieren.
„Nichtsdestotrotz wird die Stadt die Entwicklung aufmerksam beobachten. Sollte sich zeigen, dass die Kapazitäten am Zentralstandort langfristig nicht ausreichen oder die verfügbaren Betreuungskräfte nicht ausreichen, kann der Gemeinderat jederzeit nachsteuern“, erklärt Strobel.
Bleiben Kinder der höheren Klassen außen vor?
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird indes zunächst nur für Erstklässler gelten. Was bedeutet das für die Schüler der höheren Klassen, falls die Plätze knapp werden?
„Mit Einführung des Rechtsanspruchs haben zunächst die Erstklässler Priorität – rechtlich darf kein Kind mit Anspruch abgewiesen werden“, führt Strobel aus. „Praktisch streben wir jedoch an, alle interessierten Familien zu bedienen.“
Neu am kommenden Konzept ist nämlich auch, dass alle Kinder die Möglichkeit einer Betreuung in den Ferien bekommen. Bislang durften nur Kinder teilnehmen, die auch während der Schulzeit einen Betreuungsvertrag hatten.
„Es wäre widersinnig, dieses Angebot zu bewerben und dann Kinder auszuschließen. Daher planen wir ausreichende Kapazitäten ein“, sagt der Stabstellenleiter.
Bei Engpässen in Extremsituationen hätten jedoch in der Tat Kinder mit rechtlichem Anspruch (oder dem Nachweis der elterlichen Berufstätigkeit im Betreuungszeitraum) Vorrang. „Doch aktuell gehen wir nicht davon aus, dass wir anderen Kindern absagen müssen“, meint Strobel.
Grundsätzlich solle das Anmeldeverfahren so gestaltet werden, dass frühzeitig klar ist, ob die Nachfrage die Erwartungen deutlich übertreffe. Dann könne rechtzeitig gegengesteuert werden.
Die Gebühren
Unklar ist aktuell noch die Höhe der Gebühren für die Ganztagsbetreuung. Dass dabei aber das Einkommen und die Anzahl der Kinder nicht berücksichtigt werden sollen, stößt bei einigen Eltern auf Unmut. Sie fürchten zudem eine deutliche Erhöhung.
Strobel erklärt den Hintergrund: „ Eine soziale Staffelung würde einen erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung bedeuten.“ Das neue System solle aber möglichst kostendeckend mit den vorhandenen Mitteln auskommen, „ohne durch komplizierte Regelungen neue Stellen schaffen zu müssen“.
Allerdings sei es dem Gemeinderat natürlich unbenommen, noch über eine Staffelung zu beraten. Die Gebühren, die von einer Gebühren-AG noch erarbeitet werden, sollen dank einer Förderung von Bund und Land insgesamt in einem sozialverträglichen Rahmen bleiben.