Zum 1. September werden in Nagold die Kindergartengebühren erhöht. Unser Foto zeigt den Außenbereich der Kita im Riedbrunnen.Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Anstieg um zweimal 15 Prozent beschlossen / Kompromissvorschlag wird mit 13 zu 10 Stimmen abgesegnet

Keine Diskussion mehr, aber auch keine wirkliche Einigkeit – beim zweiten Thema rund um "Kinder und Kitas" im Nagolder Gemeinderat, in dem auch die Frage um die Anschaffung von Luftreinigungsgeräte heftig diskutiert wurde, ging es deutlich ruhiger zu: Die Erhöhung der Kita-Gebühren zum 1. September ist nun amtlich.

Nagold. Mit 13 Ja-Stimmen bei zehn Gegenstimmen beschloss das Gremium die aktualisierte Gebührensatzung. Damit können bereits zum 1. September dieses Jahres die Gebühren über alle Gebührensätze und -arten hinweg um "nahezu 15 Prozent" steigen, so Oberbürgermeister Jürgen Großmann in seinen Erläuterungen. Es seien tatsächlich nicht immer exakt 15 Prozent, wie es der Gemeinderat auf seiner Mai-Sitzung nach aufwendigen Verhandlungen eigentlich mehrheitlich entschieden hatte – da man "aus Rundungs-Gründen" marginale Anpassungen habe vornehmen müssen. Wobei die Verwaltung aber "immer nach unten" gerundet hätte, also zugunsten der Eltern.

In gleicher Weise – also noch einmal um diese "abgerundeten", weitere 15 Prozent – werden die Gebühren dann auch noch einmal zum 1. Januar 2023 erhöht. Welche Laufzeit auch diese zweite Gebührenerhöhung hat, ergibt sich aus dem Wortlaut der neuen Satzung nicht. Im Entscheid vom Mai hatte Eberhard Haizmann (FWV), der damals ursprünglich den letztlich erfolgreich verabschiedeten Kompromissvorschlag im Gremium eingebracht hatte, eine Laufzeit bis höchsten 2025 vorgesehen – um, wie Haizmann damals sagte, auf "das Wunder" zu hoffen, dass unter einer dann neuen Bundesregierung diese die Kosten für die Kinderbetreuung insgesamt bundeseinheitlich übernehme – da vom Bund seinerzeit ja auch die Betreuungs-Garantie an die Eltern mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz festgeschrieben worden sei.

In der neuen "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträgen) für die städtischen Kindertageseinrichtungen" – so der offizielle, verwaltungskonforme Name – sind die neuen Gebührenhöhen, die ab den beiden Stichtagen nun gelten werden, detailliert aufgeführt.

Als Beispiel – die Benutzungsgebühren für die unter Dreijährigen (U3), die künftig als elf Monatsbeiträge je Kindergartenjahr erhoben werden, bei einer Betreuung zu den so genannten "Verlängerten Öffnungszeiten" (sechs Stunden / Tag): bei einem Kind, das drei Tage die Woche (sechs Stunden) betreut wird, sind ab 1. September 152 Euro fällig (bisher: 136 Euro); ab 1. Januar 2023 dann 175 Euro. Wird das Kind in dieser Weise fünf Tage die Woche betreut, werden ab 1. September 248 Euro (bisher: 216 Euro) fällig, ab 1. Januar 2023 dann 286 Euro – was übrigens insgesamt rechnerisch durch die Staffelung einer Erhöhung bis 2023 von etwas über 32 Prozent entspricht.

Ein weiteres Beispiel – in diesem Fall die Benutzungsgebühren, die für die Drei- bis Sechsjährigen (Ü3) ebenfalls in je elf Monatsbeiträgen je Kindergartenjahr erhoben werden, in diesem Fall für die Ganztagsbetreuung (GT): Hier werden für das erste Kind ab 1. September nun 258 Euro fällig (bisher: 224 Euro), ab 1. Januar 2023 dann 296 Euro – was kumuliert ebenfalls einem Gesamtanstieg von über 32 Prozent entspricht.

Absoluter Höchstbetrag bei den Kita-Gebühren sind künftig jene 517 Euro je Monat, die ab 1. Januar 2023 für U3-Kinder in der Ganztagsbetreuung an fünf Tagen die Woche fällig werden (bisher: 391 Euro; ab 1. September: 450 Euro). Hinzu zu allen Varianten der Kita-Gebühren zählen allerdings auch noch die Kosten für die Verpflegung – die, anders als die Gebühren, einstweilen unverändert bleiben: 55 Euro je Betreuungs-Monat (GT) für U3-Kinder, 60 Euro für Ü3 (GT), jeweils zuzüglich Getränkekosten von drei Euro.

Was Eltern mehrerer – auch älterer – Kinder unbedingt immer beachten sollten: Für Inhaber des "Nagoldpasses" (bekommt zum Beispiel, wer auch Anspruch auf Wohngeld hat) sowie Familien mit nur einem Erwachsenen im Haushalt (Alleinerziehende), reduziert sich der Elternbeitrag – soweit dieser nicht sowieso vom Sozial- oder Jugendamt übernommen wird. Wer ein oder zwei Kinder hat, braucht dann nur den Beitrag wie für sonst bei drei Kindern zu zahlen; wer drei oder mehr Kinder hat, wie sonst bei vier Kindern. Allerdings: Diese Ermäßigungen werden nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gewährt.

Außerdem weist die aktuelle Sitzungsvorlage zur Abstimmung über die neue Kita-Gebührensatzung noch auf ein echtes Novum in dem neuen Regelwerk hin. So sei in "dieser Satzungsausführung" für den "U3-Bereich der Beitrag VÖ+2 (acht Stunden Betreuungsumfang) neu aufgenommen" worden. Mit dieser Variante sollten Beiträge prophylaktisch auch für ein solch "künftiges Betreuungszeitenmodell" vorgesehen werden, das es allerdings im Moment als Angebot noch in keiner der städtischen Einrichtungen gebe. Ob und wie eine Umsetzung dieser Variante möglich werden könnte, sei aktuell "noch gänzlich offen".