Wer einen Kindergartenplatz möchte, muss auch in Furtwangen verschiedene Kriterien erfüllen. (Symbolbild) Foto: Andrey Kuzmin – stock.adobe.com

Die Vergabekriterien für Kindergartenplätze wurden überarbeitet. An erster Stelle steht nun das Kindeswohl. Worauf es sonst noch ankommt.

Überarbeitet wurden die 2023 verabschiedeten Vergabekriterien für die Kindergartenplätze in der Stadt. Nachdem es vor allem bei einzelnen Punkten dieser Liste Unklarheiten gab, wurde diese überarbeitet und damit verdeutlicht.

 

Franziska Kuner stellte die beiden Listen gegenüber und zeigte die Unterschiede auf. Hier sind die Kriterien festgelegt, die Voraussetzung für eine Aufnahme in einen der Kindergärten sind. Dabei gibt es eine klare Rangfolge der Kriterien, die also in dieser Reihenfolge im Einzelfall geprüft werden.

Neu ganz an die Spitze gesetzt wurde das Thema Kindeswohl. Ein Kind, das eine Empfehlung des Jugendamtes oder einer anderen Jugendhilfeeinrichtung vorlegen kann, wird vorrangig bei der Platzvergabe berücksichtigt. Dabei wurde bei einer Nachfrage aus dem Gemeinderat deutlich, dass es auch in Furtwangen – wenn auch selten – solche Fälle gibt, in denen Kinder einen Kindergarten besuchen sollen – beispielsweise weil sprachliche Förderung notwendig ist, oder um für die Kinder ein regelmäßiges Mittagessen sicherzustellen. Nächstes Kriterium ist der Wohnsitz der Kinder in Furtwangen. Die Aufnahme richtet sich dabei nach dem Alter der Kinder für die jeweilige Altersgruppe.

An dritter Position berücksichtigt werden alleinerziehende Eltern in Beruf oder Ausbildung sowie Kinder von berufstätigen Eltern mit gleichen Voraussetzungen. Dann werden auch Eltern berücksichtigt, die zwar außerhalb wohnen, jedoch in Furtwangen arbeiten oder einen Betrieb führen. Dieses ist bei der Anmeldung nachzuweisen.

Sonderfall Gütenbach

Dabei wird auch auf den Sonderfall Gütenbach hingewiesen: Im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Gütenbach werden Kinder aus Gütenbach unter drei Jahren in Furtwangen aufgenommen. Ältere Kinder allerdings nur als Geschwisterkind.

Als nächstes berücksichtigt werden Härtefallsituationen der Kinder oder deren Eltern, die mit Stadt und Träger abgestimmt werden müssen. Ebenfalls berücksichtigt werden sollen Geschwister von Kindern, die bereits die entsprechende Einrichtung besuchen. Weiter fallen das Alter des Kindes und das Anmeldedatum ins Gewicht.

Wenn ein Platz frei ist?

Jennifer Zapf (UL) hinterfragte die Bestimmung, dass Kinder, die keines dieser Kriterien erfüllen, nicht aufgenommen werden dürfen, selbst wenn ein Platz zur Verfügung steht. Hier machte die Verwaltung deutlich, dass bei der angespannten Situation der Kindergartenplätze keine anderen Kinder aufgenommen werden können. Wenn ein solches Kind den letzten freien Platz erhielte, wäre dieser vier Wochen später bei der Anmeldung für ein Kind aus Furtwangen belegt. Bei einer größeren Anzahl freier Plätze sähe die Situation wieder anders aus.