Dornhan soll einen Naturkindergarten bekommen. Dafür wurde nun Standort ausgewählt. Foto: Cagkan - stock.adobe.com

Die Stadt will mit einem Naturkindergarten weitere Kita-Plätze schaffen.

Sowohl der Beratende Ausschuss als auch der Dornhaner Gemeinderat haben sich dafür ausgesprochen, das kommunale Kinderbetreuungsangebot auszubauen und um einen Naturkindergarten zu erweitern.

300 Meter nordöstlich der Siedlungsränder

Nun hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Naturkindergarten“ sowie den Offenlagebeschluss einstimmig gefasst. Bürgermeister Markus Huber und Andre Leopold vom Ingenieurbüro RIP stellten dem Gemeinderat den aktuellen Sachstand vor.

Das Gebiet des Bebauungsplans „Naturkindergarten“ befindet sich etwa 300 Meter nordöstlich der Siedlungsränder der Stadt, direkt an der Brachfelder Straße im Flurstück 547, welches sich im Eigentum der Stadt Dornhan befindet. Parallel zum Aufstellungsbeschluss wurde beschlossen, dass der bestehende Flächennutzungsplan in diesem Teilbereich geändert werden soll. Die bisherige Ausweisung eines Sportgeländes sei nicht exakt in Einklang mit der Planung zu bringen, heißt es in der Begründung.

Fläche von 0,9 Hektar

Stattdessen soll die bauliche Nutzung in Grünfläche „Sport-, Freizeit und Gemeinbedarf“ geändert werden. Herzstück der Anlage soll eine Schutzhütte sein. Durch die vorgesehene FNP-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Naturkindergartens geschaffen werden. Dazu gehört auch ein Umweltbericht.

In der Bedarfsbegründung wird außerdem auf die Notwendigkeit des Projekts hingewiesen: „Die Flächenausweisung von ca. 0,9 Hektar „Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche“ ist für die Stadt Dornhan enorm wichtig, um ihr Betreuungsangebot für Kinder zu erweitern.“

Gut erreichbar

Wichtig sei dabei, dass die Einrichtung sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig erreicht werden kann und stadtnah liegt. Alle diese Punkte erfülle der Standort optimal. Durch die Umwandlung in eine „Grün- und Gemeinbedarfsfläche“ werde kein zusätzlicher Bedarf generiert: „Es sind reservierte Flächen betroffen, deren Nutzungen fortgeschrieben werden wollen.“, heißt es dazu.

Alternativ sei eine Fläche im Bereich der Erddeponie Lindenberg untersucht worden. Diese hätte die Ansprüche an die verkehrliche Erschließung nicht in der gleichen Art erfüllen können. Auch sei dort temporär mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die öffentliche Auslage des Bebauungsplans sowie des FNP dauert noch bis 21. April.