Die Gebührenordnung für Betreuungsangebote wurde neu gefasst. Die Grundschule erweitert ihr Angebot ab 2026.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler schrittweise in Kraft. Betreuungsstrukturen und Gebühren müssen entsprechend angepasst werden.
Aktuell wurden die geplanten Änderungen im Gemeinderat vorgestellt. Der Bedarf ist in Dietingen ist gegeben. Von insgesamt 171 Schülern besuchen 70 die Ganztagsschule, 101 sind im Halbtag angemeldet. Besonders in Klasse zwei ist die Nachfrage hoch.
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, soll die Betreuung künftig an 48 Wochen im Jahr möglich sein. Bisher deckt die Gemeinde fünf Ferienwochen ab, darunter Oster- und Pfingst- und mehrere Sommerwochen. Dieses Angebot muss nun erweitert werden.
Neue Gebührensätze
Derzeit ist die Ganztagesbetreuung für Familien kostenlos. Für die Halbtagsschule fallen derzeit monatlich 40 Euro für ein Kind und 60 Euro für zwei Kinder an. Nun einigten sich die Räte, eine einheitliche Gebührenregelung einzuführen, um die Kosten teilweise ausgleichen zu können.
Schulkinder, die an der Halbtagsschule angemeldet sind, können somit für die Früh- und Nachmittagsbetreuung angemeldet werden. Für Kinder, die an der Ganztagsschule angemeldet sind, kann die Früh- und Nachmittagsbetreuung gebucht werden.
Geplant sind 50 Euro pro Woche für Ferienbetreuung bis 13.30 Uhr oder 70 Euro pro Woche für Ganztagesbetreuung bis 16 Uhr. Laut Verwaltung können die Eltern 80 Prozent der Betreuungskosten steuerlich geltend machen.