Ab dem neuen Schuljahr haben Erstklässler Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Was das für die Oberndorfer Verwaltung und die Eltern bedeutet, war nun Thema.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird mit Start zum Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt. Bis zum 15. März können die Eltern den Betreuungsbedarf für ihr Kind anmelden. Wie das bei der Stadtverwaltung Oberndorf organisiert wird, und wie flexibel man ist, wollte FWV-Stadtrat Dieter Rinker wissen.
Diesbezüglich stehe man mit den Schulleitungen im Austausch, meinte Bürgermeister Matthias Winter in der Gemeinderatssitzung. Ende Februar werde ein Informationsbrief zur Bedarfsanmeldung an die Eltern herausgegeben, kündigte Hauptamtsleiterin Manuela Schumann an. „Da kommt einiges auf uns zu“, meinte sie außerdem mit Blick auf das Konzept und die damit verbundenen Gebühren.
Eltern sollen sich an Finanzierung beteiligen
Einen Vorgeschmack gibt die Sitzungsvorlage für den Verwaltungsausschuss am 4. Februar. Darin wird erklärt, dass weite Teile des Betreuungsangebots für die Eltern bislang kostenfrei gewesen seien, man diese nun aber stärker an der Finanzierung des Angebots beteiligen wolle.
Der Rechtsanspruch erstreckt sich auf acht Stunden pro Tag und bezieht sich auch auf die Schulferienzeiten. Die Stadt ist dabei aber nicht verpflichtet, das Ganztagsangebot an jedem Schulstandort anzubieten. Es gelte das Gebot der „zumutbaren Entfernung“.
Ganztagsbetreuung an drei Grundschulen
Ein Ganztagsangebot in Wahlform gibt es bislang am Schulverbund (mit vier mal acht Stunden) und den Grundschulen Lindenhof und Hochmössingen (mit jeweils viermal sieben Stunden). Da gelte Schulgeldfreiheit. Die Finanzierung erfolge aus mehreren Töpfen. Der städtische Finanzierungsanteil liegt laut Sitzungsvorlage bei rund 450 000 Euro pro Schuljahr. Für die Betreuungszeiten erhalte die Stadt keine Betriebskostenförderung des Landes.
An diesen drei Schulen soll nun auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden. Das bedeutet eine Ausweitung des bestehenden Betreuungsangebots jeweils auf acht Stunden an fünf Tagen. Oberndorf plant nun, dafür ein kommunales Betreuungsangebot einzurichten. Dieses soll kostenpflichtig sein.
Gebühren für die Eltern
In Abstimmung mit den Schulleitungen wurde ein einheitlicher Zeitkorridor festgelegt: von 7.15 bis 13.15 Uhr. Das Land werde sich für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030 – dann werden alle Klassen den Rechtsanspruch haben – zu 68 Prozent an den kommunalen Aufwendungen beteiligen.
Bei den Gebühren für die Eltern sieht die Stadtverwaltung jeweils 30 Euro Monatsgebühr vor für die Frühbetreuung bis zum Beginn der zweiten Schulstunde, für das Mittagsband bis 13.15 Uhr und für die Nachmittagsbetreuung bis zu einer Stunde. Bis zu eineinhalb Stunden kosten 40 Euro monatlich, bis zwei Stunden 50 Euro und bis zweieinhalb Stunden 60 Euro für die Eltern.
Betreuung auch in den Ferien
Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung gilt auch dann, wenn es ferienbedingt keinen Unterricht an den Schulen gibt. Deshalb wird eine Ferienbetreuung eingerichtet, die pro Schuljahr lediglich an 20 Tagen geschlossen sein wird. Die wöchentliche Gebühr für 40 Stunden Ferienbetreuung soll hier voraussichtlich bei 100 Euro liegen.
Für das Schuljahr 2026/2027 hat die Stiftung Lernen – Fördern – Arbeiten, die mit dem Angebot beauftragt werden soll, rund 610 000 Euro an Betreuungskosten insgesamt kalkuliert. Davon entfallen etwa 75 Prozent auf das bereits bestehende Angebot an den drei Ganztagsschulen. Weitere 150 000 Euro würden demnach für die zusätzliche kommunale Betreuung fällig.
Die Stadt hofft bei der Finanzierung laut Sitzungsvorlage auf rund 70 000 Euro als Zuschuss vom Land und geschätzt 75 000 Euro an künftigen Gebühreneinnahmen über die Eltern.
Wie die Stadträte darüber denken, wird die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 4. Februar zeigen.