Die politische Linke in Basel fordert einen Direktabzug der Lohnsteuer. So soll das Risiko von Steuerschulden verringert werden. Warum die Bürgerlichen das Vorhaben kritisch sehen.
Wenn es nach dem Willen der politischen Linken in Basel geht, sollen im Stadtkanton künftig zehn Prozent des Lohns direkt an die Steuerverwaltung überwiesen werden. Nur per ausdrücklichem Widerspruch erhalten Arbeitgeber ihren bisherigen Lohn und zahlen die Steuer selber. Das ist das Ziel der Initiative „Keine Steuerschulden dank Direktabzug“ der Sozialdemokratischen Partei Basel-Stadt. Gegenwind erfährt diese Forderung von Seiten der Bürgerlichen.
Der von der SP geforderte Direktabzug soll dazu beitragen, Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe wegen unbezahlter Steuern zu vermeiden. Der Direktabzug entbinde weder vom Recht noch von der Pflicht, eine Steuererklärung auszufüllen. „Sie führt dazu, dass das Risiko, sich wegen Steuerrechnungen zu verschulden, zurückgeht und dass vom Lohn das ausbezahlt wird, was den Menschen tatsächlich zur Verfügung steht“, begründen die Genossen ihre Initiative.
Die Basler Steuerverwaltung musste in den vergangenen Jahren jeweils weit mehr als 5000 Betreibungen wegen unbezahlter Steuerrechnungen jährlich einleiten. Eine Verringerung liegt der SP zufolge nicht nur im Interesse der betroffenen Steuerpflichtigen, sondern auch im Interesse des Kantons. Denn die vielen Betreibungen bedeuteten viel Aufwand, und es gingen viele Steuereinnahmen verloren, heißt es weiter.
Hilfe für verschuldete Personen
Der Direktabzug der Steuern vom Lohn helfe nicht nur bereits verschuldeten Personen, er richte sich auch an heute nicht verschuldete Personen, welche in Basel-Stadt arbeiten und wohnen: Jungen Erwachsenen, die neu ins Erwerbsleben treten, aber auch allen Angestellten, die damit nicht geplanten Ereignissen vorsorgen, so die SP. Der Abzug der Steuern vom Lohn sei ein besonders gut geeignetes System für Personen, die nur über einen beschränkten finanziellen Spielraum verfügen, weil sie nur jeden Betrag auf dem Lohnkonto gutgeschrieben erhielten, über den sie auch tatsächlich verfügen können, erklären die Basler Sozialdemokraten. Und weiter: „Der Direktabzug dient jedoch sowohl weniger als auch besser Verdienenden, da die Steuerforderung in allen finanziellen Verhältnissen zu Zahlungsausständen und Betreibungen führen kann.“
Initiativen bislang ohne Erfolg
Die SP hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach auf kantonaler und nationaler Ebene versucht, den Direktabzug einzuführen – jeweils ohne Erfolg. In der Stadt am Rheinknie ist das Ansinnen zuletzt vor acht Jahren gescheitert. Mit der Forderung hatte damals SP-Urgestein Rudolf Rechsteiner bei den Bürgerlichen die höchste Alarmstufe ausgelöst. Wochenlang lief der Arbeitgeberverband dagegen Sturm. Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK), die das Geschäft vorbereitete, konnte sich nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen.
Vor zwei Jahren folgte dann ein erneuter Anlauf mit einer entsprechenden Initiative. Jetzt hat sich die WAK des Großen Rats mit der neuen Initiative beschäftigt und versucht, einen Kompromiss zu finden. Indes: Auch nach elf Monaten Beratung sind Linke und Bürgerliche auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen. Beide haben jeweils einen Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet, von denen das Basler Parlament nun einen auswählen kann.
Bürgerliche Parteien machen Gegenvorschlag
Während die politische Linke an ihrem Vorschlag festhält und zur Verringerung des bürokratischen Aufwands den Abzug pauschal auf zehn Prozent des Lohns festlegen will, und zwar nur bei Betrieben mit mindestens 50 Mitarbeitern, halten die bürgerlichen Parteien den Direktabzug für das falsche Mittel. Ein Direktabzug stelle eine Bevormundung der Steuerpflichtigen dar und schmälere die Eigenverantwortung, erklärte jüngst FDP-Großrat Luca Urgese. Auch sei es nicht Aufgabe der Unternehmen, für den Staat die Steuern einzutreiben. Und: Die Bürgerlichen rechnen für Unternehmen und Kanton mit einem großen Mehraufwand, zudem würde nur ein beschränkter Teil der Personen erreicht. Denn: Das neue Gesetz würde nur für Personen gelten, die im Stadtkanton leben und arbeiten.
Beratungsangebote für Steuerschuldner
Gleichwohl sind die Bürgerlichen der Meinung, dass es zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerschulden braucht. In ihrem Gegenvorschlag zur Initiative bringen die Bürgerlichen Neuerungen mit ein: Alle Steuerpflichtigen sollen künftig mindestens einmal im Jahr eine provisorische Steuerrechnung erhalten, was in anderen Kantonen gängige Praxis ist. Zudem sollen Personen mit Steuerschulden einmal monatlich zu Teilzahlungen aufgefordert werden und niederschwellige Beratungsangebote erhalten.