Die Kehler Stadtverwaltung hat im Fall des der Bestechung beschuldigten Mitarbeiters "arbeitsrechtliche Konsequenzen" angekündigt. Foto: Stadt Kehl

Der leitende Angestellte der Stadt Kehl befindet sich wieder auf freiem Fuß. Ihm wird besonders schwere Bestechlichkeit zur Last gelegt.

Ortenau - Nach zweieinhalb Wochen U-Haft: Der leitende Angestellte der Stadt Kehl, dem besonders schwere Bestechlichkeit zur Last gelegt wird, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen ihn wurde am Dienstag gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, nachdem er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen eingestanden habe, teilt die Staatsanwaltschaft Offenburg mit.

Von zwei Spielhallen-Unternehmern habe der Beschuldigte "geldwerte Vorteile" für Dienstpflichtverletzungen erhalten, gibt dessen Offenburger Rechtsanwalt die Einlassungen seines Mandanten gegenüber unserer Zeitung wieder.

Kehler Rathaus zieht Konsequenzen

Dabei soll es sich unter anderem um Hotelkosten, einen Leihwagen für zwei Tage, ein privates Abendessen und eine Übernachtung in einem Ferienhaus gehandelt haben. Bei einem der Unternehmer – zu dem offenbar ein freundschaftliches Verhältnis bestand – soll er gar in einer persönlich schwierigen Situation für zwei Wochen gewohnt haben. Innerhalb dieser Beziehung sollen auch einmalig 1000 Euro geflossen sein.

Als Gegenleistung für die Leistungen, habe sein Mandant gestanden, Kontrollen verraten, den Namen von Grundstücksinhabern herausgegeben oder Erleichterungen bei der Aufsichtspflicht gewährt zu haben. Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Zusammenhang mit Spielhallen-Schließungen seinen "Ermessensspielraum" zu Gunsten der Unternehmer ausgeschöpft haben. Auch zu dem Treffen in einem Hotel, bei dem eigentlich 50 000 Euro den Besitzer wechseln sollten, habe sich der Beschuldigte geäußert, berichtet dessen Anwalt. Mit dem als "Darlehen" gedachten Geld habe man seinen Mandanten überzeugen wollen, in Kehl zu bleiben und weiter für die mutmaßlichen Bestecher "wohlwollende Entscheidungen" zu treffen.

Bei der geplanten Übergabe, gibt der Verteidiger die Erklärung seines Mandanten wieder, habe der jedoch eine "Panikattacke" bekommen und das zunächst angenommene Geld zurückgegeben. Als sein Mandant dann fluchtartig das Hotel verlassen habe, sei der Zugriff durch die Polizei erfolgt. Die Anklageerhebung wird laut Staatsanwaltschaft in den kommenden Monaten erwartet – bis dahin bleibt der Beschuldigte auf freiem Fuß. Trotz Geständnis gilt für den Beschuldigten bis zu einem rechtskräftigen Urteil nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die Stadt Kehl wird derweil nach Aussage von Oberbürgermeister Toni Vetrano "die notwendigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ziehen".