Mit blühenden Blumen und einem Gruß vom Bauhof-Team werden die Besucher des Zimmerner Friedhofs derzeit begrüßt. Diese nette Geste ist jedoch nicht der Grund für die Erhöhung der Bestattungsgebühren in der Gemeinde Zimmern. Foto: Weisser

Sterben wird in der Gemeinde Zimmern ab sofort teurer. Die Gebühren im Bestattungswesen wurden auf der Grundlage einer Kostenkalkulation für den Zeitraum von Stand heute bis zum Jahr 2027 angepasst.

Zimmern o. R - Der Gemeinderat hat die vorgeschlagenen Änderungen – sie sind zum 1. Oktober in Kraft getreten – einstimmig verabschiedet. Die Erhöhungen bewegen sich je nach Grabform zwischen zehn und 15 Prozent. Die Kosten für die Beisetzung in der Urnenwand bleiben annähernd gleich.

Den Berechnungen liegt wie bisher ein Kostendeckungsgrad von 70 Prozent zugrunde. An diesem festgelegten Prozentsatz aus dem Jahr 2018 wollten Verwaltung und Gemeinderat nicht rütteln.

Kosten für Grabherstellung gestiegen

Voll weiterberechnet wird dagegen der Aufwand für Bestattungsgebühren und Verwaltungskosten sowie für das Abräumen der Gräber. 100 Prozent Kostendeckung verlangt die Gemeinde ebenso für den Anteil der Grabpflege bei den Grabarten "Urnengemeinschaftsgrab", "Baumgrab" und "Rasengrab". Bei den Gebühren für die Nutzung des Aufbahrungsraumes und der Aussegnungshalle liegt der Deckungsgrad bei 50 Prozent.

Die Bestattungsgebührenkalkulation war zuletzt vom kommunalen Beratungsunternehmen Allevo für den Zeitraum 2018 bis 2021 erstellt worden. Seit Anfang des Jahres seien die Kosten für die Grabherstellung deutlich angestiegen, erklärte Kämmerer Martin Weiss.

Auswärtigenzuschlag fällt weg

Zu den Gesamtauswirkungen der Gebührenanpassung führte er folgende Beispiele an: Für die Bestattung in einem Reihengrab (25 Jahre) erhöhen sich die Gesamtgebühren von 2300 Euro auf 2640 Euro. Die Beisetzung in einem Urnenreihengrab (20 Jahre) kostet ab sofort 1450 Euro (bisher 1280 Euro). Bei einem Urnenwahlgrab mit Zweifachbelegung (40 Jahre) steigen die Gebühren von 3120 Euro auf 3440 Euro. Für die Bestattung in der Urnenwand (Standardkammer/15 Jahre) sind zukünftig 2420 Euro (bisher 2390 Euro) zu entrichten.

Weitere Änderungen: Der Auswärtigenzuschlag fällt künftig weg. Er sei rechtlich nicht haltbar, gab Weiss als Begründung an. Welche Auswärtige in Zimmern grundsätzlich bestattet werden könnten, regle die Satzung. Die Gebühren für die Grabeinfassungen wurden in Anlehnung an die ergangene Rechtsprechung in die Grabnutzungsgebühren mit aufgenommen. Zudem wird die Nutzung der Lautsprecheranlage nicht mehr als separate Gebühr aufgeführt.