Im Kanderner Verwaltungsausschuss waren die Anpassungen der Bestattungsgebühren ein Thema – unser Foto zeigt den Friedhof von Riedlingen. Foto: Jutta Schütz

Teils massive Erhöhungen wird es wohl bei der Anpassung der Kanderner Bestattungsgebühren geben. Die Gebühren waren Thema im Verwaltungsausschuss.

Unter anderem sollen die Kosten für das Ausheben und Wiederverfüllen eines Erdgrabes um 146 Prozent von aktuell 482 Euro brutto auf 1190 Euro brutto steigen. Auch das Ausheben und Wiederverfüllen eines Urnengrabes wird spürbar teurer und soll dann 238 Euro brutto statt bisher 101 Euro kosten. Einzig das Ausheben und Wiederverfüllen eines Kinderreihengrabes bleibt von den neuen geplanten Erhöhungen unberührt und wird sich weiterhin auf 238 Euro belaufen.

 

Insgesamt sind es neun Bestattungsleistungen, die die Firma Hugenschmidt Gartenbau, mit die Stadt Kandern einen entsprechenden Vertrag hat, neu kalkulierte, wie Kämmerer Benedikt Merkel im Ausschuss berichtete. Die Neukalkulation soll ab dem 1. März Anwendung finden. Die seit dem Jahr 2006 bestehende Friedhofssatzung und damit die Bestattungsgebührensatzung wurde letztmalig im März 2023 geändert und die Gebührensatzung angepasst. Damals waren vor der Gebührenanpassung die Bestattungsdienstleistungen für Kandern und die Ortsteile neu ausgeschrieben worden. Seit dem 1. April 2023 ist die Firma Hugenschmidt der Vertragspartner der Stadt Kandern. Die Firma, erinnerte Bürgermeisterin Simone Penner, habe übrigens immer sauber und zuverlässig gearbeitet.

Kostendeckung nötig

Die Erhöhung der weiteren Bestattungsleistungen sind gering bis moderat. So wird etwa der Transport eines Sargs zum Grab neu 116 statt bisher 113 Euro pro Träger kosten, für den Urnentransport zum Grab fallen neu ebenfalls 116 statt bisher 110 Euro an. Einzig die weiteren Leistungen einer Arbeitskraft pro Stunde steigen um 22 Euro von 61 auf 83 Euro und damit um rund 36 Prozent.

Die Anpassung der Gebühren erfordert einen schriftlichen Antrag mit einer entsprechenden Begründung des Auftragnehmers und die Zustimmung des Auftraggebers, in dem Fall der Stadt Kandern. Die Gebührenerhebung muss im Leistungsbereich „Bestattung“ kostendeckend erfolgen, deshalb hatte der Gemeinderat bereits im Juni 2020 beschlossen, dass die Bestattungsgebühren dynamisch an die Kostenentwicklung anzupassen sind. In den vergangenen beiden Jahren aber geschah das nicht, das führe nun zu dem großen Kostensprung, bedauerte Penner.

Gestiegene Kosten als Begründung

Die Gebührenerhöhungen bewegen sich teils im Rahmen der inflationsbedingten Anpassung von 2,7 bis 5,6 Prozent. Dass die Arbeitskraft pro Stunde deutlich teurer wird, hängt mit den neuen Tarifabschlüssen zusammen. Felix Winkler (Freie Wähler) bemerkte dazu, der Preis für die Stunde sei in Ordnung, nur der Sprung jetzt halt sehr hoch.

Bezüglich der außergewöhnlichen Kostensteigerung für das Ausheben und Wiederverfüllen von Erd- und Urnengräbern, hatte die Verwaltung bei der Firma Hugenschmidt eine Begründung angefordert. In der Antwort wurden gestiegene Personal- und Maschinenkosten, hier besonders der Einsatz eines Spezialbaggers genannt. Dieser Bagger wird durch den Wandel von Erdbestattungen hin zu mehr Urnenbestattungen nicht mehr so häufig benötigt und ist nicht kostendeckend ausgelastet.

Ausschussmitglieder merkten an, dass man sich in Sachen „immenser Kostensprung bei den Kosten für Erdaushub und Verfüllung von Erdgräbern in einem Teufelskreis“ befinde, denn diese Kosten würden dazu führen, dass noch weniger Bürger eine Erdbestattung in Erwägung ziehen würden.

Nachverhandlung gefordert

Johann Albrecht (Freie Wähler) hatte Verständnis für einige Erhöhungen, konnte aber die Preissteigerung von 146 Prozent oder 708 Euro für das Ausheben und Wiederverfüllen eines Erdgrabes nicht nachvollziehen. Er war dafür, Nachverhandlungen mit der Firma zu führen. Die Erhöhung bei Urnengräbern sei vom Verhältnis her dagegen in Ordnung, fand Fraktionskollege Rolf Moritz.

Ins Gespräch gehen

Gefragt wurde nach den Möglichkeiten, eventuell eine andere Firma für die Bestattungsarbeiten zu suchen. Der Vertrag laufe, es gebe auch keine große Wahl, denn wenn man den Vertrag kündigen würde, müsse die Stadt eigene Kräfte und Maschinen für die Arbeiten vorhalten, und bei der Ausschreibung der Arbeiten vor drei Jahren habe sich eben auch nur eine Firma gemeldet, sagte Penner.

Die Bürgermeisterin nahm mit, dass sich die Mitglieder des Ausschusses wünschen, dass man bezüglich der Gebührenerhöhung bei den Erdbestattungen „noch einmal ins Gespräch mit der Firma geht und in der kommenden Gemeinderatssitzung informiert, ob es dann neue Erkenntnisse gibt“.