Am Amtsgericht Oberndorf muss sich ein Lauterbacher wegen Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Foto: Schwarzwälder Bote

Wegen Besitzes von verbotenen Betäubungsmitteln musste sich ein Lauterbacher vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten.

Es handelte sich dabei um einen Vorfall aus dem Sommer 2023, als ein heute 19-Jähriger auf dem Heimweg von einer Geburtstagsfeier mit einigen Bekannten an der alten Steige in Schramberg-Sulgen von der Polizei angehalten und kontrolliert wurde. Bei ihm wurden 0,22 Gramm Marihuana sowie ein bereits gerollter Joint festgestellt.

 

Der mittlerweile in Lauterbach wohnhafte Angeklagte zeigte sich von vornherein einsichtig. Er habe im Anschluss an die Kontrolle direkt mit der Polizei kooperiert und habe aus der Angelegenheit einiges gelernt.

Auszug aus Elternhaus

So war für ihn das Jahr 2023 mit einigen Schwierigkeiten verbunden, er sei von zu Hause ausgezogen und auf sich allein gestellt gewesen, zeitgleich hätte er mit dem Konsum von Marihuana begonnen, manchmal sogar mehrmals am Tag Joints geraucht. Feststellen musste er gemäß seinen Worten aber, dass er damit nach und nach den Bezug zur Realität verlor, was ihn dazu motiviert habe, mit dem Gebrauch des Rauschgiftes aufzuhören.

Als er dann in jene Polizeikontrolle geriet, fasste er den Entschluss, nun endgültig die Drogen aufzugeben, ein Vorsatz, den er auch bis zur Gerichtsverhandlung hielt. Auf die Staatsanwaltschaft machte der Angeklagte einen sehr ruhigen, erwachsenen Eindruck.

Keine Rückfallgefahr

Dass er rückfällig werden würde, sei trotz der wohl bevorstehenden Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung nicht zu erwarten.

Dementsprechend bot sich an, das Verfahren gegen den 19-Jährigen einzustellen.