Um Erfahrungen zu sammeln, fungierten zwei Rechtsreferendarinnen an diesem Tag als Vertreterinnen der Anklage. Sie wurden von Staatsanwalt Marian Jander (links) begleitet. Foto: Manfred Köncke

Wegen einer verbotenen Bilddatei auf dem Smartphone hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Mann aus Altensteig angeklagt. Als man bei der Verhandlung am Nagolder Amtsgericht einen Fehler entdeckte, wurde das Verfahren vertagt.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Aufnahmen einer 14-Jährigen Jugendlichen in unterschiedlichen Sexualstellungen per Whatsapp an neun Bekannte verschickt zu haben. Erlassen wurde wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte ein Strafbefehl über 80 Tagessätze. Dagegen erhob der Beschuldigte über seinen Anwalt Eberhard Gunter Einspruch. Sein Mandant habe das Fehlverhalten als nicht so schlimm empfunden.