Steigende Kontoführungsgebühren führen zu Anfragen bei der Finanzaufsicht Bafin. Foto: dpa-Zentralbild

Die Finanzaufsicht Bafin sichtet Tausende Beschwerden von Bankkunden im Jahr. Erneut war die ganze Palette der Produkte und Dienstleistungen betroffen: Von Problemen bei der Kontoführung oder Überweisungen bis zu Fragen zu Kreditverträgen.

Frankfurt/Main - Steigende Gebühren, die Einführung neuer Entgelte oder Filialschließungen: Tausende Bankkunden haben sich auch in diesem Jahr bei der Finanzaufsicht Bafin über ihr Kreditinstitut beschwert. Nach Daten der Behörde wurden bis Ende September 4468 Beschwerden und Anfragen registriert. Die Aufsicht rechnet damit, dass die Zahl in diesem Jahr insgesamt etwas über dem Vorjahreswert von 5162 Beschwerden liegen wird. Konkrete Gründe für den Anstieg seien nicht erkennbar. Gewisse Schwankungen seien jedoch üblich, erklärte die Bafin.

Erneut war die ganze Palette der Produkte und Dienstleistungen betroffen: Von Problemen bei der Kontoführung oder Überweisungen bis zu Fragen zu Kreditverträgen. Bankkunden ärgerten sich auch über steigende Gebühren und schalteten die Bafin ein. Den Geldinstituten brechen in der Zinsflaute die Erträge weg. Viele drehen daher an der Gebührenschraube.

Zwar kann die Aufsicht nach eigenen Angaben die Ausgestaltung der Kontenmodelle, die teilweise zu Gebührenerhöhungen führten, nicht genauer unter die Lupe nehmen. Es handele sich um geschäftspolitische Entscheidungen der Institute. Die Bafin kann jedoch prüfen, ob das Verfahren zur Änderung der Bedingungen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies gilt auch für die Abwicklung der Verträge von Kunden, die mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sind. „Da dies nicht immer der Fall war, ging die Bafin dem nach und wirkte auf eine Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin“, erklärte die Behörde.

Wohin sich Verbraucher wenden können

Für Verbraucherärger sorgte auch der Umgang einiger Geldhäuser mit dem Zahlungskontengesetz. Das Gesetz erleichtert den Kontowechsel. Zudem eröffnet es jedem Bürger den Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einrichten. Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht.

Die Deutsche Kreditwirtschaft betont in einer Stellungnahme, dass den „seitens der Bafin genannten moderaten Eingängen“ bei den Beschwerden eine „enorm hohe Zahl von Geschäftsvorgängen im Alltag des Bankgeschäfts“ gegenüberstehen und verweist zum Beispiel auf die rund 102,7 Millionen Girokontenverbindungen der Kreditinstitute im Jahr 2016.

Bei Streitfragen bezüglich Basiskonten könnten sich Verbraucher wahlweise entweder an die Finanzaufsicht Bafin oder an die entsprechende private Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Diese Schlichtungsstellen sind beim jeweiligen Banken- bzw. beim Sparkassenverband angesiedelt. In den anderen Fällen werden Beschwerden immer vorrangig von der zuständigen privaten Schlichtungsstelle bearbeitet.

Dauerbrenner Bausparkassen

Anlaufstelle bei Ärger mit Kreditinstituten sind auch die jeweiligen Verbraucherzentralen. „Dauerbrenner sind und bleiben die Bausparkassen“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verstärkt ging es in diesem Jahr um Vertragskündigungen. Ein weiteres Thema, zu dem es 2017 viele Anfragen gab, waren Probleme und Ärger mit Kredit- und Kreditkartenvermittlern.

Die Zufriedenheit von Bankkunden ist schon deshalb wichtig, weil Hausbanken immer mehr Wettbewerber aus dem Netz bekommen. Darauf verweist eine weltweite Studie des Beratungsunternehmens Bain & Company, an der in Deutschland mehr als 10 000 Bankkunden teilgenommen haben. Danach wird heute schon mehr als die Hälfte der Befragten hierzulande ihrer Hausbank untreu. Bei Produkten wie Krediten und Versicherungen machen sich Kunden die Vorteile des digitalen Zeitalters zunutze und wählen das beste Angebot am Markt, heißt es. Demnach seien 54 Prozent der befragten deutschen Bankkunden grundsätzlich offen dafür, Finanzprodukte auch von großen Tech-Konzernen wie Amazon, Apple oder Google zu erwerben.