Nagold hat seine Entscheidung zur Grundsteuer getroffen. Foto: Thomas Fritsch/Montage: Helber

Die kommunalen Spitzenverbände haben eigentlich zugesagt, dass man die jetzt anstehende Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalten wolle. In Nagold hat man sich nun aber dafür entschieden, doch ein wenig mehr Geld einzunehmen.

Landauf, landab beschäftigt die neue Grundsteuer die Gemeinderäte. Wie soll man im Ort, in der Stadt damit umgehen, wie hoch sollen die neuen Hebesätze sein? Das gilt natürlich auch in Nagold, wo es im Rat eine intensive Debatte zu dem Thema gab.

 

Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 erhoben. „Neu“ ist die Grundsteuer deshalb, weil sie bundesweit geändert werden musste. Denn die Regelungen, wie die Grundsteuer bisher ermittelt wurde, sind verfassungswidrig. So hat es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden. Der Landtag von Baden-Württemberg hat daher ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Das bildet die rechtliche Grundlage für die neue Grundsteuer ab dem kommenden Jahr.

Es gibt drei unterschiedliche Grundsteuern

Die Grundsteuer ist im Prinzip in drei Teile geteilt: Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftlichen Besitz. Für die übrigen betrieblichen und privaten Grundstücke gilt die sogenannte Grundsteuer B. Sie betrifft alle Eigentümer derartiger Grundstücke. Eine mögliche Grundsteuer C betrifft baureife, unbebaute Grundstücke. Über deren Einführung kann jede Kommune eigenständig entscheiden. Jede Steuerart hat ihre eigene Berechnungsart (siehe Info).

Der Schwerpunkt der aktuellen Debatte liegt auf der Grundsteuer B, da bei ihr das Steueraufkommen deutlich höher ist als bei der Grundsteuer A. Das ist auch in Nagold so. Die Stadtverwaltung Nagold hat in der Vorlage für den Gemeinderat das Aufkommen der Grundsteuer A mit aktuell knapp 55 000 Euro angegeben. Bei der Grundsteuer B liegt das Aufkommen demnach bei etwas mehr als 4,7 Millionen Euro.

In Vorberatungen kristallisierten sich Sätze heraus

Die städtische Verwaltung hat nun ausgerechnet, welchen Hebesatz man wählen müsste, um die so genannte „Aufkommensneutralität“ zu gewährleisten, das heißt dass die Stadt genauso viel Steuern einnimmt wie vor der Reform. Dieser Wert liegt bei der Grundsteuer A bei einem Satz von 450 vom Hundert. Bei der Grundsteuer B läge der Satz bei 457 vom Hundert.

In den Vorberatungen in den Ausschüssen kristallisierten sich nun Hebesätze heraus, mit denen die Verwaltung nun in die finale Debatte im Gemeinderat ging: Bei der Grundsteuer A will man einen Satz von 430 vom Hundert und bei der einnahmestarken Grundsteuer B 470 vom Hundert, was auch dem aktuellen Satz entsprechen würde.

„Die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich halten“

Dem wollte SPD-Fraktionschef Daniel Steinrode mit seiner Fraktion nicht folgen, präsentierte dem Rat einen Alternativvorschlag: Der Hebesatz der Grundsteuer solle auf die 457 Punkte festgelegt werden, die aufkommensneutral wären, „um die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten und die Einnahmen der Stadt aufkommensneutral zu gestalten“, wie es in dem schriftlichen Antrag hieß.

Darüber hinaus solle die Stadt im kommenden Jahr überprüfen, wie viele Einnahmen man mit der Steuer tatsächlich generiere. Dadurch habe man dann eine fundierte Grundlage für eine eventuell nötige Anpassung der Sätze im nächsten Jahr. Darüber hinaus solle die Stadt prüfen, inwieweit eine Grundsteuer C Sinn machen könnte.

„Die SPD will eine zusätzliche Steuer einführen“

Dem konnte zum Beispiel Carl Christian Hirsch, Fraktionschef der CDU, nichts abgewinnen. Die SPD wolle mit der Grundsteuer C eine weitere Steuer einführen, die das Recht auf Eigentum einschränke.

Auch Freie-Wähler-Fraktionschef Eberhard Haizmann sieht eine Grundsteuer C kritisch, sie wäre eine „stille Enteignung“. Haizmann hat generell eine skeptische Haltung gegenüber der gesamten Reform. Er hat Zweifel an der Gerechtigkeit der neuen Regelung und rechnet mit einer „massiven“ Belastung gerade für Besitzer von Einfamilienhäusern. Dem von der SPD vorgeschlagenen Satz von 457 erteilte auch Haizmann eine Absage. Da machten die 470 Punkte „den Kohl auch nicht mehr fett“.

„Lassen Sie uns ein Zeichen setzen“

Günther Schöttle von der AfD plädierte für einen Kompromiss zwischen den beiden Werten, was ein Signal in Richtung Bevölkerung wäre. Doch damit drang Schöttle nicht bei der Mehrheit durch. Genauso wenig wie Daniel Steinrode mit seinem finalen Appell: „Lassen Sie uns ein Zeichen setzen.“

Letztlich beschloss der Rat bei 19 Ja- und 9 Nein-Stimmen die Hebesätze von 430 für die Grundsteuer A und 470 für die Grundsteuer B. Das Thema Grundsteuer C wurde von der Mehrheit abgeschmettert.

Info

Grundsteuer A
Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes für die Grundsteuer erfolgt durch ein typisierendes Ertragswertverfahren, welches weitgehend auf Zahlen der bundesweiten Agrarstatistik beruht. Es gibt 34 land- und forstwirtschaftliche Nutzungen und diesen werden Bewertungsfaktoren zugeordnet. Die Bewertung in der Finanzverwaltung erfolgt nach folgendem Schema:

Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B findet das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.