Drei Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren die Ausgangssperre (Symbolbild) Foto: dpa/Jonas Güttler

Mainz und der Kreis Mainz-Bingen setzen die wegen der Corona-Pandemie verhängte abendliche Ausgangssperre nach einem Gerichtsbeschluss aus. Damit habe die Ausgangssperre, die von 21 bis 5 Uhr galt, bis auf Weiteres keine Gültigkeit.

Mainz - Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz und der Kreis Mainz-Bingen setzen die wegen der Corona-Pandemie verhängte abendliche Ausgangssperre nach einem Gerichtsbeschluss aus. Die Stadt prüfe zugleich die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom Donnerstag und werde dann entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlege, teilte der Sprecher der Landeshauptstadt, Marc André Glöckner, am Freitag in Mainz mit. Der Landkreis schloss sich an.

Entscheidung sei mit der Landesregierung abgesprochen

Das Verwaltungsgericht habe in einem Eilverfahren gegen die Ausgangssperre die aufschiebende Wirkung angeordnet. Damit habe die Ausgangssperre, die von 21.00 bis 5.00 Uhr galt, bis auf Weiteres keine Gültigkeit. Polizei und Ordnungsamt in Stadt und Kreis überwachten die Ausgangssperre nicht mehr. Die Entscheidung sei mit der Landesregierung abgesprochen.

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Dem Gericht zufolge fehlte bei der Anordnung eine Darlegung, dass unter Beachtung bereits getroffener und möglicher anderer Maßnahmen eine gewichtige Verschlechterung des Infektionsgeschehens ohne Verhängung der Ausgangssperre zu befürchten sei. Es genüge nicht, wenn der Verordnungsgeber lediglich davon ausgehe, die Ausgangsbeschränkungen würden zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen bzw. der Verbreitung entgegenwirken.