Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats hatte das Gremium ein großes Thema: die Hebesätze. Rangendingen bleibt laut Bürgermeister Manfred Haug die Gemeinde mit der zweitniedrigsten Grundsteuer B in Baden-Württemberg.
Selten wird bei einer Ratssitzung ein so wichtiges Thema in so kurzer Zeit abgehakt: Beim Tagespunkt zur „Neufassung einer Hebesatzung zum 1. Januar 2025“ geht es immerhin um den von der Gemeinde bestimmten Faktor, der als Multiplikator festlegt, wie hoch die Gewerbe- und Grundsteuern am Ende tatsächlich ausfallen.
Schnell ging es deshalb, weil Einigkeit darüber herrschte, die Hebesätze für das kommende Jahr nicht anzutasten: Die Verwaltung schlug in der Beschlussvorlage vor, dass die Hebesätze für das kommende Jahr unverändert beibehalten werden sollen. Zwar werde es aufgrund der aktuell vorliegenden Daten zur Grundsteuerreform – welche alle Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg betrifft – zu einem Minderertrag von circa 7000 Euro kommen, doch die Bürger und Gewerbetreibenden sollen in Rangendingen nicht zusätzlich belastet werden.
Privathaushalte sollen nicht überfordert werden
Auch Kämmerer Alexander Wannenmacher, der den Räten im Gemeindehaus den Beschlussvorschlag vorstellte, verwies auf die Empfehlung, die Hebesätze unangetastet zu lassen: Zum einen gebe es eine in der Gemeindesatzung festgelegte Rangfolge, wie man in Rangendingen haushalten müsse, bei der Steuererhöhungen erst am Ende stünden. Man müsse deshalb erst einmal schauen, wie man die Ausgaben in den Griff bekomme, bevor man an die Steuersätze gehe. Außerdem wolle man die Bevölkerung nicht mit der Kombination aus Grundsteuerreform plus neue Hebesätzen überfordern. Erst sollte die Grundsteuerreform abgehandelt werden.
Bürgermeister Manfred Haug schloss sich seinem Kämmerer an: „Es gibt auch Gemeinden, die erhöhen jetzt drastisch. Aber dadurch, dass wir ungefähr auf plus minus Null landen, möchten wir es gleich belassen.“ Denn der Gemeindehaushalt sei zwar ganz stark belastet, aber dass sei auch jeder Privathaushalt. Zudem habe man bereits Gebühren erhöhen müssen. Man könne nicht jedes Jahr mit etwas großem um die Ecke kommen, urteilte Haug. „Wir wollen jetzt einmal intensiver unser Hausaufgaben machen und gucken, dass wir die Ausgabensenkung in den Griff bekommen“, hieß es vom Bürgermeister weiter.
Die Hebesätze wurden zuletzt 1997 geändert
Die Räte votierten anschließend einstimmig für die Beibehaltung der aktuellen Hebesätze, Rückfragen gab es keine. Haug erklärte, dass es durchaus sein könne, dass man das Thema Grundsteuer im nächsten Jahr angehen müsse, das wisse man noch nicht: „Aber Stand jetzt lassen wir es so und bleiben weiterhin die zweitgünstigste Gemeinde bei der Grundsteuer B in Baden-Württemberg“. Laut dem Bürgermeister hat die Gemeinde Rangendingen seit 1997 den Hebesatz nicht verändert, auch wenn dadurch auf Einnahmen verzichtet wird.
Die aktuellen Hebesätze
Grundsteuer A:
Gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und liegt in Rangendingen bei 270 „von Hundert“, also 270 Prozent.
Grundsteuer B:
Gilt für alle sonstigen Grundstücke und liegt bei 250 Prozent.
Gewerbesteuer:
Aktuell gilt für diese ein Hebesatz von 320 Prozent